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Pistorius-Prozess, Runde zwei

10. Dezember 2014

Das Verfahren gegen den südafrikanischen Paralympics-Star wird teilweise neu aufgerollt. Richterin Thokozile Masipa ließ eine Berufung zu. Die Staatsanwaltschaft will Pistorius härter bestraft sehen.

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Oscar Pistorius im Gerichtssaal in Pretoria (Foto: Reuters/A. Skuy)
Bild: Reuters/A. Skuy

Der Prozess gegen den wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilten südafrikanischen Sprintstar Oscar Pistorius geht in die zweite Runde. Richterin Thokozile Masipa gab in Pretoria einem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft statt. Diese will durchsetzen, dass Pistorius im Zusammenhang mit der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp wegen Mordes verurteilt wird.

Die Staatsanwaltschaft hält die erstinstanzliche Strafe von fünf Jahren Haft für das Erschießen von Steenkamp für zu milde. Die Verteidiger des beinamputierten Sprinters lehnten dagegen eine Berufung bei einer Anhörung am Gericht in Pretoria strikt ab, da der Prozess ihrer Ansicht nach juristisch korrekt verhandelt wurde.

Richterin Thokozile Masipa
Richterin Thokozile MasipaBild: Reuters/Themba Hadebe

Pistorius war vor sieben Wochen nach einem aufsehenerregenden Verfahren wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der mittlerweile 28-jährige Pistorius hatte im Februar 2013 seine Freundin mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der Paralympics-Star beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet. Bei einer Verurteilung wegen Mordes würde Pistorius lebenslange Haft drohen, was in Südafrika üblicherweise 25 Jahre Gefängnis bedeutet.

sti/se (afp, dpa, rtr)