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Pizza: Regierung in Rom erlässt offizielle Bestimmungen

27. Mai 2004
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Jetzt ist es amtlich: Echte Pizza muss in der Mitte hauchdünn sein (3 Millimeter), am Rand 1 bis 2 Zentimeter dick, und darf ausschließlich mit Tomaten, echtem Büffel-Mozzarella und frischem Basilikum belegt sein. Außerdem muss sie im Holzofen bei einer Temperatur von über 450 Grad Hitze gebacken werden. Diese offiziellen Bestimmungen für die weltberühmte Pizza Napoletana hat das italienische Landwirtschaftsministerium jetzt im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht.

Außerdem schreibt die Verordnung penibel vor, dass der Teigfladen kreisrund zu sein hat und sein Durchmesser nicht größer als 35 Zentimeter ausfallen darf. Als Verfeinerung dürfen ein paar Spritzer extrareines Olivenöl hinzugefügt werden. Auch für den Teig und die Tomatenart wurden strikte Anweisungen erteilt. "Das ist ein erster Schritt gegen die Pizza-Piraterie", hieß es in einer Stellungnahme einer Agrarorganisation.

Vor allem im Ausland würden vielfach Teigfladen mit einem Belag aus Wurst oder Fleisch oder irgendwelchen Käsesorten serviert, die den Namen der italienischen Nationalspeise nicht verdienten. Auch Tomatenmark auf der Pizza ist Italienern ein Dorn im Auge. Erst unlängst hatte sich der italienische Botschafter bei seinem Abschied aus London aufgeregt: Dort gebe es Köche, die sogar Ananas auf die Pizza legten.