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Polen mitschuldig an Folter

Spencer Kimball/ cb25. Juli 2014

Polen hat laut einem europäischen Urteil Menschenrechte verletzt, in dem es ein Geheimgefängnis der CIA auf seinem Staatsgebiet duldete. Jetzt muss Warschau zwei Terrorverdächtigen Schadensersatz bezahlen.

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Prozess gegen Polen in Strasbourg
Bild: picture-alliance/dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen für die Menschenrechtsverletzung zweier Terrorverdächtiger mitverantwortlich gemacht. Laut EGMR hat die polnische Regierung ein geheimes CIA Gefängnis nördlich von Warschau geduldet, wo zwei Männer gefoltert wurden, die angeblich zu Al-Kaida gehören. Die sogenannte "black site" war Teil eines Netzes von geheimen Gefängnissen, das die CIA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Mittel- und Osteuropa errichtete.

Die Verdächtigen Abd al-Rahim al-Nashiri und Abu Zubaydah hatten Polen verklagt, ihre Misshandlung und Auslieferung an die USA 2002 und 2003 begünstigt zu haben. Die Männer sitzen zurzeit im US-Gefängnis Guantanamo Bay ein.

Die Richter sagten, es sei unwahrscheinlich, dass polnische Beamte gesehen oder gewusst hätten, was genau in dem Gefängnis vor sich ging, aber "Polen kannte die Art und Absichten der CIA-Aktivitäten auf seinem Territorium zu dieser Zeit", heißt es in der Begründung des Urteils. Damit habe Polen der CIA die Möglichkeit gegeben, Menschenrechte zu verletzen und habe sich so schuldig gemacht.

"Das ist das erste Mal, dass es ein Gerichtsurteil über die Geheimgefängnisse der CIA in Europa gegeben hat", sagte Crofton Black von der britischen Hilfsorganisation Reprieve der DW. "Das Urteil bestätigt, was wir und andere Organisationen schon seit Jahren sagen, nämlich dass es unwiderrufliche Beweise dafür gibt, dass solche Gefängnisse existierten und Verdächtige dort gefoltert wurden.

Terrorist Abu Zubaydah. (Foto: AP Photo/U.S. Central Command, File)
Zubaydah sitzt seit Jahren ohne Anklage in Guantanamo einBild: picture-alliance/AP

Suche nach den Verantwortlichen

Der EGMR beschuldigte Polen, nicht effektiv untersucht zu haben, was ehemalige Regierungsmitglieder mit dem CIA-Gefängnis zu tun hatten. Warschau begann 2008 mit Ermittlungen, mehr als sechs Jahre nachdem al-Nashiri und Zubaydah in das Geheimgefängnis gebracht wurden.

"Fakt ist, dass diese Vorgänge mehr als ein Jahrzehnt her sind, und Polen hat immer noch keine gründliche Untersuchung angestrengt", sagte Amrit Singh, einer von al-Nashiris Anwälten, der DW.

Singh sagte, dass Polen mehrmals den Staatsanwalt wechselte, was auf politischen Druck auf die Ermittlungen schließen ließe. Das Urteil des EGMR könne Warschau aber unter Druck setzen, Regierungsbeamte für ihre Beteiligung zur Verantwortung zu ziehen. Crofton Black von Reprieve glaubt, dass möglicherweise der ehemalige Chef des polnischen Auslandsgeheimdienstes Zbigniew Siemiatkowski als Sündenbock herhalten muss. Siemiatkowski wurde 2012 wegen seiner Rolle im Geheimgefängnis angeklagt.

"Es wäre schwierig für sie, niemanden vor Gericht zu stellen", sagte Black. "Die Frage ist nur, wie hoch sie ansetzen werden. Es ist klar, dass es bis zum ehemaligen Staatspräsidenten und Ministerpräsidenten gehen muss." Damals war Leszek Miller Ministerpräsident und Aleksander Kwasniewski Staatspräsident.

Einfluss auf das Verfahren in Guantanamo

Das Gericht sieht Polen außerdem als mitverantwortlich dafür, dass den zwei Al-Kaida Verdächtigen ihr Recht auf Freiheit, ein faires Verfahren, Rechtsschutz und Respekt für ihr Privatleben verwehrt wurde. Diese Rechte stehen alle in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Fall von al-Nashiri verletzte Warschau außerdem das Recht auf Leben und verstieß gegen das EGMR-Verbot der Todesstrafe, indem es al-Nashiri an eine US-Militär-Kommission auslieferte, unter der ihm die Todesstrafe droht. Zubaydah wird seit zwölf Jahren ohne Anklage in Guantanamo festgehalten.

Al-Nashiri, der aus Saudi-Arabien kommt, wird verdächtigt, an dem Terroranschlag auf die USS Cole im jemenitischen Hafen Aden beteiligt gewesen zu sein. Zubaydah, ein staatenloser Palästinenser, wird von den USA verdächtigt, bei der Planung der Terroranschläge vom 11. September in New York und Washington geholfen zu haben.

Abd al-Rahim al-Nashiri. (Foto: AP Photo/ABC World News Tonight, HO)
Al-Nashiri droht die TodesstrafeBild: AP

Die polnische Regierung muss jetzt 100.000 Euro Schadensersatz an al-Nashiri und 130.000 Euro Schadensersatz an Zubaydah zahlen. Al-Nashiris Anwalt Singh glaubt, dass das europäische Urteil möglicherweise Auswirkungen auf den Fall seines Klienten vor der US-Militär-Kommission haben könnte.

"Dies ist mehr als nur ein moralischer Sieg", sagte Singh. "Die Fakten, die das Gericht aufgedeckt hat, sind von großer Bedeutung und relevant für den militärischen Prozess in Guantanamo."

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte Warschau dazu auf, eine diplomatische Zusicherung aus Washington einzuholen, dass al-Nashiri nicht hingerichtet wird, sollte er für seine angebliche Mitwirkung am Anschlag auf die USS Cole verurteilt werden.

"Polen steht jetzt in der Verantwortung, alles in seiner Macht stehende zu tun, damit Herr al-Nashiri nicht zum Tode verurteilt wird", sagte Singh.

Weitere Fälle folgen

Zwei weitere Fälle gegen Litauen und Rumänien und ihre Beteiligung an CIA Gefängnissen wurden ebenfalls beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Nach dem Aufenthalt in Polen wurde Zubaydah nach Litauen und al-Nashiri nach Rumänien verlegt, bevor beide schließlich nach Guantanamo kamen. "Das 'black site' Programm wäre doch gar nicht möglich gewesen, wenn diese Regierungen nicht mit den USA kooperiert hätten", sagte Singh.

Laut Black ist das Urteil gegen Polen eine Warnung für die Regierungen in Vilnius und Bukarest. "Das ist ein klares Zeichen dafür, was jetzt auf sie zukommt", sagte Black. "Sie müssen sich das Urteil anschauen und sehr genau darüber nachdenken, ob sie in sechs Monaten mit Polen in einem Boot sitzen wollen."