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Politik

Polens Justizreform in der Kritik

13. Juli 2017

Nach dem Parlamentsvotum für die umstrittene Justizreform in Polen wird aus dem Europaparlament die Forderung nach Konsequenzen laut. Kritiker sehen in der Änderung einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung.

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Symbolbild Justitia Justizia
Bild: Imago

Wegen umstrittener Eingriffe in die Justiz hat die polnische Regierung bereits Ärger mit der EU-Kommission. Nun brandet neue Kritik auf. Grund ist die Verabschiedung einer umstrittenen Justizreform im Parlament vom Mittwoch. Die Abgeordneten der Partei für Recht und Gerechtigkeit (PiS), die über die absolute Mehrheit verfügen, nahmen einen Gesetzentwurf an, der Änderungen bei der Zusammensetzung des Landesrichterrats KRS vorsieht. Die 25 Mitglieder des KRS, ein Verfassungsorgan zur Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz, wählen unter anderem Polens Richter. Dies soll sich nun ändern - auch wenn noch die Zustimmung des Senats aussteht.

Die Reform sieht unter anderem ein vorzeitiges Ende der Amtszeit und eine anschließende Neubesetzung der Ratsposten vor. So sollen die amtierenden Mitglieder nach Inkrafttreten nur noch 30 Tage im Amt bleiben. Dies wird von der Opposition scharf kritisiert. Sie befürchtet, die Reform könne die Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz gefährden. Diese Meinung wird auch außerhalb der polnischen Landesgrenzen geteilt.

"Es gibt in Polen keine unabhängige und unparteiische Justiz mehr", schrieb der Liberalen-Fraktionschef im Europaparlament, Guy Verhofstadt, auf Facebook. Dies sei mit den EU-Verträgen nicht vereinbar. "Es ist Zeit, dass die Europäische Kommission und der Europäische Rat handeln - es muss Konsequenzen geben."

Bereits Anfang 2016 hatte sich die EU-Kommission in die polnische Innenpolitik eingeschaltet. Damals wurde wegen umstrittener Eingriffe in die Justiz ein Rechtsstaatsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet, das theoretisch in letzter Konsequenz zum Entzug der Stimmrechte des EU-Landes führen könnte. Allerdings wollten nicht alle EU-Mitgliedsländer eine Maßregelung mittragen.

djo/bri (dpa)