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Polens Sejm verabschiedet Referendums-Gesetz

14. Februar 2003
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Warschau, 13.2.2003, PAP, engl.

Der Sejm (untere Kammer des Parlaments) hat am Donnerstag (13.2.) mit 197 Ja-, 97 Nein-Stimmen und bei sieben Enthaltungen das Gesetz über nationale Referenda verabschiedet. Nach diesem Gesetz kann ein nationales Referendum einen oder zwei Tage dauern. Das bedeutet, dass das Referendum über Polens Beitritt zur Europäischen Union zwei Tage dauern kann. Die Entscheidung, ob es einen oder zwei Tage dauern wird, wird ein Organ treffen, das dies bekannt gibt. Laut Verfassung kann ein Referendum vom Sejm oder vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats (obere Kammer) ausgerufen werden.

Der Sejm beschloss ferner, dass Sejm-Abgeordnete die Frage, die bei dem Referendum über Polens EU-Beitritt gestellt wird, formulieren. (TS)