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Pressestimmen von Donnerstag, 13. Januar 2005

zusammengestellt von Herbert Peckmann12. Januar 2005

Verfassungsstreit um Luftsicherheitsgesetz / Heimliche Vaterschaftstests nicht rechtens

https://p.dw.com/p/677V

Die Anregung von Bundespräsident Köhler, das von ihm unterzeichnete Luftsicherheitsgesetz verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen und die Folgen des Urteils über heimliche Vaterschaftstests beschäftigen die Kommentatoren der deutschen Tagespresse.

Über die Haltung des Bundespräsidenten im Streit um das Luftsicherheitsgesetz urteilt das HANDELSBLATT aus Düsseldorf:

"Köhlers verfassungsrechtliche Zweifel werden von vielen, bis in die Spitze der SPD-Fraktion und ins Kabinett hinein, geteilt. Dies ist vernünftig, nötig und ehrenhaft. Es geht nicht um ein Algenschutzgesetz, sondern um die ethische Frage, ob Menschen zugunsten anderer getötet werden dürfen, wer die Verantwortung trägt und ob die Rechtssicherheit für jene reicht, die die tödliche Maschinerie in Gang setzen."

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU merkt zum Luftsicherheitsgesetz an:

"Jetzt müssen die Verfassungsrichter Klarheit schaffen in dieser heiklen Frage, ob der Verteidigungsminister das verloren geglaubte Leben von Fluggästen opfern darf, um anderen das Leben zu retten. Zu hoffen ist, dass die Verfassungshüter die Abschusserlaubnis, die Abwägung Leben gegen Leben, kippen. Denn die unbedingte Voraussetzung, die Innenminister Schily nennt, wird nach einem Abschuss nie zweifelsfrei zu beweisen sein: dass die Menschen an Bord der Maschine ohnehin gestorben wären."

Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG fordert:

"Wenn der Bundespräsident massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes hegt, dann hätte er es nicht unterzeichnen dürfen. Dieses Gesetz ermächtigt die Regierung, bei einer Flugzeugentführung mitsamt den Tätern auch die Opfer des Verbrechens abzuschießen. Es handelt sich um ... einen Tabubruch, mit dem der Gesetzgeber einen übergesetzlichen Notstand gesetzlich zu regeln versucht. Die massiven Zweifel Köhlers an der Rechtmäßigkeit eines solchen finalen Rettungstotschlags bestehen zu Recht."

Die Berliner Zeitung TAZ hat eine klare Meinung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass heimliche Vaterschaftstests vor Gericht unzulässig sind. Das Blatt schreibt:

"Die Befürworter eines Verbots für heimliche Vaterschaftstests sind feige. Immer wieder verweisen sie auf die gerichtliche Möglichkeit, bei Zweifeln einen Vaterschaftstest anzuordnen. Warum heimlich, wenn es auch offen geht, ist ihr Argument. Das Argument ist falsch. Mit bloßen Zweifeln kann niemand vor Gericht einen Vaterschaftstest erzwingen. ... Viele Väter hofften, dass wenigstens ein heimlicher Gentest die Möglichkeit eröffnet, offiziell zu testen. Das aber hat der Bundesgerichtshof gestern ausgeschlossen - konsequenterweise. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht vom Grundsatz aus: Einmal Vater, immer Vater."

Die Zeitung DIE WELT sieht dies kritisch:

"Ist ein Gentest eine Körperverletzung? Natürlich greift er in die Intimsphäre eines Kindes ein. Aber das geschieht durch elterliches Handeln ständig, und Männer, die eine Vaterschaft anerkannt haben, sind eben auch Eltern. Sie scheinen aber in diesem Zusammenhang - das verwundert zum andern an dem Urteil - als Elternteile zweiter Klasse zu gelten. Während ihr Recht auf Wissen hinter dem des Kindes zurückstehen soll, wird die Mutter zur Alleinherrscherin über das Wissen, da der Gentest von ihrer Zustimmung abhängt. Da fragt keiner nach Kinderrechten."

Der BERLINER KURIER konstatiert:

"Die Rechte des Kindes werden aus Gründen des Mutterschutzes vorgeschoben. Wird eine Frau freiwillig einem Gentest zustimmen, wenn sie weiß, dass der Ehemann nicht der Vater ihres Kindes ist? Wohl kaum. Das Seitensprung-Urteil macht nicht den Bock zum Gärtner wohl aber die Ziege."

Schließlich noch die STUTTGARTER ZEITUNG:

"Die Wahrheit wird künftig ans Licht kommen: wenn der heimliche Test in Deutschland verboten wird, dann durch Tests im Ausland. ... Ob das der humanere Weg ist, darf bezweifelt werden. Ein lebenskluger Gesetzgeber würde vor den Risiken des heimlichen Tests warnen, er würde ihn erschweren und begrenzen, aber er würde ihn - auch als Anfechtungsgrund - tolerieren. Weil er weiß, dass die Menschen manchmal schwach sind.