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Pressestimmen von Mittwoch, 12. März 2008

Walter Lausch11. März 2008

Urteil zur automatischen Autokennzeichenerfassung

https://p.dw.com/p/DMoy

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur automatischen Erfassung von Kennzeichen ist das Thema vieler Zeitungskommentare. So schreibt die Rostocker OSTSEE-ZEITUNG:

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Ländern und Bund die automatische Erfassung von Autokennzeichen nicht einfach durchgehen zu lassen, ist ein Sieg der Bürgerrechte über Polizeiwünsche. Ja, es ist richtig, dass Karlsruhe das Grundgesetz und damit uns vor dem ungebremsten Eingriff der Strafverfolger schützt. Frei verfügbare Daten sind für den Staat, der gern alles in Griff hat, verführerisch - die DDR-Staatssicherheit hat dies pervers vorgeführt. Andererseits verlangen Bürger vom Staat Schutz vor Straftätern. Mit allen Mitteln. Gut, dass über das Wie, Wer und Wann unabhängige Richter entscheiden. "

Einen Urteilsverlierer hat die FRANKFURTER RUNDSCHAU ausgemacht -den Bundesinnenminister:

"Schäuble wird das nicht gefallen. Bereits mehrmals hat er das Bundesverfassungsgericht wegen der Urteile zum Großen Lauschangriff und zum Flugzeugabschuss öffentlich kritisiert. Dass es die Länder Karlsruhe aber auch noch so leicht machen, ärgert ihn zusätzlich. Denn das Karlsruher Verdikt null und nichtig macht seine Gesetzesvorhaben noch unpopulärer. Inhaltlich will der Minister längst die Online-Durchsuchung. Und dass Mautdaten auf deutschen Autobahnen nicht zu Strafverfolgung und Terrorfahndung eingesetzt werden dürfen, gilt ihm als schwerer Fehler. Aber nach dem gestrigen Urteil wird Schäuble seine Pläne zur Verwendung der Mautdaten gründlich überarbeiten müssen."

Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG sieht eine bestimmte Linie der Verfassungsrichter:

"Wie schon im Urteil zur Online-Durchsuchung lautet die Marschrichtung: Der Staat darf auch in die sensiblen Bereiche des Persönlichkeitsrechts seiner Bürger eingreifen - aber nur in klar bestimmten Grenzen. Der Zweck des Eingriffs und seine Hürden müssen gesetzlich bestimmt sein. Mancher mag über die «Schwere» des Eingriffs einer Kennzeichenerfassung durch eine Kamera lächeln und sich mit dem Satz trösten, wer nichts zu verbergen habe, müsse auch nichts befürchten. Doch in einem freien Land geht es erst einmal niemanden etwas an, wer wann wohin fährt."

Aus Sicht der STUTTGARTER ZEITUNG hat das Urteil über den Tag hinaus reichende Bedeutung:

"Das Karlsruher Urteil ist zum großen Teil eine vorbeugende Entscheidung. Denn die jetzt kassierten Gesetze ermächtigten zu mehr. Sie erlaubten beispielsweise die beobachtende Fahndung mit Hilfe des Kennzeichen-Scannens. So können Bewegungsbilder erstellt werden. Auch das ist künftig noch möglich. Das Gericht fordert dafür aber strenge Regeln und einen engen Anwendungsbereich. Das Urteil ist eine Entscheidung gegen den Überwachungsstaat gefällt am Beispiel der Kfz- Kennzeichen. Es wird Auswirkungen weit darüber hinaus haben."

Diese Einschätzung teilt die PFORZHEIMER ZEITUNG nicht:

"Ganz so strikt, wie das Verbot der Kennzeichenerfassung auf den ersten Blick erscheint, ist es nicht. Tatsächlich liefert es den Landesregierungen sogar eine Art Gebrauchsanweisung, mit deren Hilfe sich vorhandene Gesetze zum Massen-Scan aufs schönste optimieren lassen: Nicht ins Blaue hinein soll gesammelt werden, sondern mit konkretem Anlass und Zweck. Man darf darauf wetten, dass in Wiesbaden Kiel und Stuttgart bereits Pläne geschmiedet werden, wie sich das Karlsruher Urteil am besten in Gesetzesform gießen lässt."

Zum Schluss die Meinung der Mainzer ALLGEMEINEN ZEITUNG:

"Wenn Gesetzgeber künftig ähnliche höchstrichterliche Ohrfeigen vermeiden wollen, sollten sie den Belangen des Datenschutzes deutlich mehr Raum geben. Dies widerspricht keineswegs dem Prinzip, wonach bestimmte Eingriffe in Freiheitsrechte notwendig sind, um Sicherheit zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt: Die Sicherheitskräfte brauchen angemessene Instrumente; sie brauchen aber auch glasklare Regeln, damit rechtsstaatliche Grenzen nicht gesprengt werden. Wenn der Gesetzgeber nicht willens oder in der Lage ist, solche Regeln zu definieren, müssen es eben Richter tun."