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Pressestimmen von Mittwoch, 20.Februar 2002

19. Februar 2002

Union sagt Teilnahme an Zuwanderungsgespräch ab / Bundesverfassungsgericht zur Länderbeteiligung am Atomkraftwerkkonsens

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Das Nein der Union zur Teilnahme an einem Gespräch über die Zuwanderung und das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Länderbeteiligung an Atomkraftverhandlungen sind Themen der Zeitungskommentare.

Die WESTDEUTSCHE ZEITUNG schreibt zur Absage der Union an ein franktionsübergreifendes Zuwanderungsgespräch:

"In einem Sketch von Loriot droht Herr Müller Lüdenscheid dem Dr. Klöbener, so lange in der Badewanne unterzutauchen, bis dieser die Plastikente zu Wasser lässt. Auch in der Politik gibt es einen solchen Streit - genauso unversöhnlich und lächerlich. Da knüpft die Union die Regelung der Zuwanderung an die Entschuldigung des SPD-Fraktionsvize Stiegler, weil dieser die bürgerlichen Parteien für den Aufstieg Hitlers verantwortlich machte. Das heißt: Eine Debatte über die düstere Vergangenheit blockiert die Lösung einer wichtigen Zukunftsfrage. Solch absurde Themen-Verknüpfung konnte sich kein Loriot ausdenken. Nun delegiert man das längst von Experten-Kommissionen in allen Details durchdeklinierte Vorhaben lieber an die Stammtische und setzt so auf billige Stimmen."

Für die Zeitung DIE WELT steckt Wahltaktik hinter der Absage, und sie schreibt;

"Das Zuwanderungsgesetz gerät auf die lange Bank. Nicht nur weil die Union die Gespräche mit der SPD hat platzen lassen, sondern weil fast alle Beteiligten inzwischen ihre wahltaktischen Rechnungen aufmachen. Die Union, die neben der Wirtschaftslage noch ein Reservethema braucht. Die SPD, die weiß, dass sie notfalls gegen die Mehrheitsstimmung im Land antreten müsste. Die Grünen, die sich weiter für ihre Klientel stark machen möchten. Und auch die FDP, die wieder lieb Kind bei der Wirtschaft spielen will. Darüber verklemmt sich eine der großen gesellschaftspolitischen Weichenstellungen, von der man noch vor kurzem ziemlich einmütig behauptet hatte, dass sie dringend notwendig sei."

Auch der GENERAL-ANZEIGER aus der Bundesstadt Bonn verweist auf den Zusammenhang mit dem bevorstehenden Wahlkampf:

"Das peinliche Possenspiel, das die Beteiligten aufführten, hat Gründe: Niemand hat ein nachhaltiges Interesse an diesem Konsens - zumindest nicht im Wahljahr. Die SPD steht unter dem Druck der Basis, die nicht einsieht, dass man bei 4,3 Millionen Arbeitslosen den Zuzug von Arbeitskräften fordern kann. Die Parteispitze steht den Unionsvorstellungen durchaus nahe, kann aber nicht zustimmen, ohne den Koalitionspartner zu verprellen. Und der Kanzlerkandidat aus Bayern seinerseits sucht noch zündende Wahlkampfthemen. Das Saarland und Brandenburg werden im Wahljahr Kanzlerkandidat und Parteispitze nicht düpieren, indem sie dem Entwurf im Bundesrat zustimmen. Eine Vertagung wäre angemessen, wenn man nicht Schlimmes für den Wahlkampf befürchten müsste."

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass der Bund direkt mit einem Atomkraftwerk-Betreiber verhandeln durfte. Das Land Hessen hatte beim höchsten deutschen Gericht geklagt, weil es sich bei Verhandlungen über die Zukunft des Atomkraftwerkes Biblis A übergangen fühlte.

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU sieht in dem Urteil eine Bestätigung des Atomausstiegs der Bundesregierung:

"Die Karlsruher Richter haben die Linie von Rot-Grün, wenn auch mit zwei Gegenstimmen, durchgewunken. Darin steckt mehr als eine Entscheidung nur über den speziellen Streitfall zwischen Wiesbaden und Berlin über die sicherheitstechnischen Nachrüstungen beim AKW Biblis: Der Atomausstieg, wie die Bundesregierung ihn mit den Stromkonzernen aushandelte, hat damit quasi die höheren Weihen bekommen. Die gegenteilige Entscheidung hätte das nur mit Mühe zu Stande gekommene rot-grüne Prestigeprojekt, für das es einen klaren Wählerauftrag gab, arg ins Rutschen gebracht. Doch zu früh freuen sollten sich Atomskeptiker im Land nicht. Umgekehrt gilt die gleiche Logik: Sollte eine zukünftige schwarz-gelbe Bundesregierung den Ausstieg aufkündigen wollen, könnte sich auch kein [...]rot-grünes Bundesland dagegen sperren."

Der WIESBADENER KURIER warnt vor zu viel Freude über das Urteil:

"Wenn die Bundesregierung in ihrem Weisungsrecht schon so weit gehen kann, wie ihr das Bundesverfassungsgericht das jetzt zugestanden hat, dann ist leicht vorstellbar, was bei Regierungswechseln in Berlin und Wiesbaden passiert. ... Das Urteil aus Karlsruhe sollte also auch den Sieger nicht übermütig werden lassen. Sein Erfolg könnte sich schon sehr bald als Bumerang erweisen. Mit mehr Sicherheit in Biblis hatte das Verfahren ohnehin nur wenig zu tun. Und allein das hätte wirklich ein Grund zur Freude sein können."

zusammengestellt von Roswitha Schober