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Primas Glemp bittet um Unterstützung für Radio Jozef

3. September 2002

- Drohung mit Schließung von Radio Maryja

https://p.dw.com/p/2bpL

Warschau, 2.9.2002, PAP, poln.

In einem Hirtenbrief an die Gläubigen, der am Sonntag (1.9.) während der heiligen Messen in den Warschauer Kirchen verlesen worden ist, bittet Primas Jozef Glemp um Unterstützung für Radio Jozef. Der Primas weist gleichzeitig darauf hin, dass "nicht jeder, nicht überall und nicht auf beliebige Art das Wort Gottes verkünden darf". In dem Hirtenbrief heißt es:

Vor kurzem habe ich ein Dekret erlassen, in dem ich gemäß den Empfehlungen des Kirchenrechts die Normen nenne, in deren Rahmen die Medien einer Erzdiözese oder andere mit Genehmigung des Bischofs der Diözese tätig sind. (...) Radio Jozef wird über die Ereignisse in der Erzdiözese und in der Welt informieren. Wir werden nicht nur die Vermittlung der christlichen Botschaft und Wegweiser für das Gebet erwarten, sondern auch kompetente Berichte über das kulturelle, das wirtschaftliche oder das politische Leben. Bei Radio Jozef sollte auch die Stimme der Kinder und Jugendlichen nicht fehlen."

Zu den Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für den Sender zählte Primas Glemp die Kollekte von jedem ersten Sonntag im September, die Gründung von "Freundeskreisen von Radio Jozef in jeder Pfarrgemeinde unter Schirmherrschaft der Katholische Aktion, "Gemeindesonntage mit Radio Jozef, zu denen jede Gemeinde einen Mitarbeiter der Redaktion des Senders einladen sollte, sowie Sammlungen am Tag des hl. Josef.

Der Primas stellt gleichzeitig fest, die von Gott verkündeten Wahrheiten seien "ein so großes Gut, dass die Kirche mit äußerster Sorgfalt über das Wort Gottes wachen und dafür sorgen müsse, dass es richtig verkündet werde. "Das heißt also, nicht jeder, nicht überall und nicht auf beliebige Art darf Gottes Wort verkünden."

Am 14. August erließ der Primas ein Dekret, demzufolge die Büros von Radio Maryja bei den Gemeinden der Diözese Warschau mit Wirkung vom 1. Oktober ihre Tätigkeit einstellen. Die Fortsetzung der Tätigkeit dieser Büros ist jedoch möglich, wenn die besagten Gemeindepfarrer ihren Bischof um Einverständnis dazu bitten. (...) (TS)