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Politik

Privatsphäre auch für Inder ein Grundrecht

24. August 2017

Indiens Oberster Gerichtshof hat das Recht auf Privatsphäre zu einem Grundrecht erklärt. Datenschützer hatten gegen den Plan der Regierung geklagt, die Speicherung sensibler Daten im Personalausweis deutlich auszuweiten.

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Indien Recht auf Privatsphäre- Aadhar Karte (Foto: picture-alliance/AP Photo/B. Das)
Bild: picture-alliance/AP Photo/B. Das

Die einstimmige Entscheidung der neun zuständigen Richter verkündete das Oberste Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi. Das teilten die Klägeranwälte vor Journalisten mit. Datenschützer in Indien haben damit einen entscheidenden Sieg errungen: Sozialleistungen müssen künftig auch ohne einen biometrischen Ausweis zugänglich sein.

Das vor sieben Jahren eingeführte Identifikationsprogramm mit dem Namen "Aadhaar" sah vor, dass jeder indische Bürger nach diesem staatlichen Programm eine zwölfstellige Identifikationsnummer sowie einen Personalausweis mit persönlichen und biometrischen Daten bekommen soll - darunter Scans der Iris beider Augen und alle zehn Fingerabdrücke. Die Aadhaar-Nummer muss mittlerweile bei Steuererklärungen und zum Bezug staatlicher Sozialleistungen angegeben sowie mit Bankkonten verknüpft werden.

Biometrische Daten für Sozialleistungen

Zu den künftigen Leistungen, die an biometrische Dokumente geknüpft werden sollten, zählen Lebensmittelhilfen, Speiseölzuteilungen, Universitätsstipendien, Schulspeisungen, Steuererklärungen, Staatsrenten und Arbeitsbeschaffungsprogramme. Der Plan der Regierung sah vor, dass nur noch ein Ausweis dafür vorgelegt werden muss.

Mehr als eine Milliarde der 1,3 Milliarden Inder sind bereits in der zentralen Aadhaar-Datenbank erfasst. Kritiker sehen in der Vorlagepflicht ein Problem des Persönlichkeitsschutzes und der Datensicherheit. Denn es ist nicht öffentlich bekannt, welche Informationen auf dem Ausweis gespeichert werden und wie lange. Bei der Einrichtung der Datenbank für die Ausweise hatten die Behörden zwar versichert, die Umstellung auf einen biometrischen Ausweis sei rein freiwillig und diene der Korruptionsbekämpfung. Aber in den vergangenen Jahren wurden immer mehr Leistungen an die Vorlage eines derartigen Dokumentes geknüpft.

Das Urteil hebt allerdings frühere Entscheidungen des Obersten Gerichts von 1954 und 1962 auf, nach denen das Recht auf Privatsphäre in Indien nicht als Grundrecht galt. Die Freiheitssphäre des Einzelnen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

pab/qu (afp, dpa, epd)