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Pro PID

5. Juli 2011

Niemand darf gezwungen werden, ein schwer behindertes Kind zu bekommen, wenn es sich dank PID vermeiden lässt, meint Wolfgang van Kann.

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Wolfgang van Kann (Foto: DW)
Wolfgang van KannBild: DW

Wissen Sie, was es heißt, ein schwer behindertes Kind groß zu ziehen? Ich weiß es, denn ich bin selbst ein schwer behinderter Mensch. Für das gesamte Umfeld bringt die Behinderung eines Kindes Kampf und Leid, Tränen und Auseinandersetzungen, für Geschwister bedeutet es oft Zurücksetzung, für Partner Vernachlässigung. Sich für ein behindertes Kind zu entscheiden, heißt letztlich die totale Konzentration auf das zu betreuende Kind - bei weitgehender Aufgabe des eigenen Lebens.

Natürlich gibt es auch - wie bei jedem Kind - die schönen Momente, wenn Fortschritte zu erkennen sind. Und am Ende vielleicht auch das für nicht Betroffene wohl kaum nachvollziehbare Gefühl, wenn es gelungen ist, das behinderte Kind auf eine lebenswerte Existenz vorzubereiten. Aber das ist eben nur die eine Seite - und es gibt keine Garantie dafür, dass es wirklich so kommt, dass alle Anstrengungen so belohnt werden.

Und selbst bei einem positiven Ausgang scheitern auf dem für Betreuer und Behinderte langen, qualvollen Weg Beziehungen, zerbrechen Ehen und ganze Familien und aufgrund der bei allem guten Willen häufig totalen Überforderung gehen Menschen schlichtweg kaputt.

PID – der nächste, konsequente Schritt

Deshalb gilt aller Respekt und jede Hochachtung denjenigen, die bereit sind, diesen Weg auf sich zu nehmen. Aber angesichts der damit vorhandenen Probleme kann und darf niemand gezwungen werden, dies zu tun. Erst recht nicht, wenn sich dies dank der Präimplantationsdiagnostik relativ leicht vermeiden lassen.

Außerdem passt die Forderung nach einem Verbot der Präimplantationsdiagnostik nicht ins sonstige Bild der Situation in Deutschland. Wo die Pille danach ein durchaus populäres Mittel und die pränatale Diagnostik des Embryos im Mutterleib erlaubt ist und zu Spätabtreibungen führen kann, ist ein Verbot der Präimplantatitonsdiagniostik unangebracht. Vor allem aber hat keiner der nicht betroffenen Außenstehenden das Recht, jemandem diese Möglichkeit zu verweigern - und das sage ich im vollen Bewusstsein der Möglichkeit, dass auch meine Eltern so hätten entscheiden können.