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Gäfgen Schmerzensgeld

4. August 2011

Beamte bedrohten Gäfgen, um den Aufenthaltsort seines Opfers zu erfahren. Nun erhält er für die Drohungen eine Entschädigung. Zu Recht, aber kaum zu ertragen, meint Daphne Grathwohl.

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Symbolbild/Grafik Kommentar (Foto: DW)
Bild: DW
Daphne Grathwohl (Foto DW/Per Henriksen)
Daphne GrathwohlBild: DW

Recht und Gerechtigkeit stimmen nicht immer überein. Wenn man das Geschehen abwägt, muss man sagen: Es ist unmoralisch, widerwärtig und fühlt sich ungerecht an: Der Mörder Gäfgen wird entschädigt. Sein Opfer dagegen, der 11-jährige Jakob von Metzler, ist tot. Und auch Jakobs Eltern können für diesen Verlust niemals entschädigt werden – wodurch auch?

Aber hat Magnus Gäfgen durch den Mord seinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung verloren? Wenn das Gericht eine Ausnahme gemacht hätte – er ist ein Mörder, er hat sein Recht auf Entschädigung verwirkt - , folgte die nächste Ausnahme auf dem Fuß. Dann hat vielleicht demnächst auch der Schläger, der Betrüger oder der Falschparker durch sein Verhalten seine Rechte verloren. Dann wird das Rechtssystem löchrig wie Schweizer Käse.

Der Staat muss die Konsequenzen tragen

Gesetze, hier der Anspruch auf Entschädigung, müssen aber für alle gelten. Das entspricht auch Artikel 3 des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Selbst ein Mörder wie Magnus Gäfgen bleibt ein Mensch mit Rechten. Welche Zustände herrschten sonst bei Ermittlungen oder gar in Gefängnissen, wenn man sich immer darauf berufen könnte, dass jemand als Straftäter ja seine Rechte verwirkt hat? Ein System, das Recht sprechen will, muss verlässlich sein. Ich muss darauf vertrauen können, dass die Gesetze, an die ich mich halten muss, gelten, dass sie mich bestrafen, dass sie mich aber auch schützen können. Warum sonst sollte ich Gesetze befolgen, wenn sie jederzeit ausgehebelt werden können?

Letztlich geht es auch um die Frage, ob der Staat bestraft werden darf, wenn er sich rechtswidrig verhalten hat. Konkret: Wenn der Vernehmungsbeamte und der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner Magnus Gäfgen bedroht haben, müssen sie und der Staat, in dessen Dienst sie stehen, dann dafür haften? Die Antwort ist eindeutig: Natürlich muss der Staat die Konsequenzen tragen, wenn er Fehler begeht – und zwar in jedem Fall und auch einem Mörder gegenüber.

Autorin: Daphne Grathwohl
Redaktion: Pia Gram