1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Jonathan Meese weiter vor Gericht

Ricarda Otte15. August 2013

Der Künstler Jonathan Meese steht weiter vor Gericht: Am 18. Juli gab er zu, den in Deutschland verbotenen Hitlergruß gezeigt zu haben, pochte aber auf das Grundrecht der Kunstfreiheit. Nun wurde die Verhandlung vertagt.

https://p.dw.com/p/199WG
Foto des lächelnden Künstlers Jonathan Meese mit Sonnenbrille (c) dpa - Bildfunk
Bild: picture-alliance/dpa

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." So beginnt Absatz 3 des Artikels 5 des deutschen Grundgesetzes. Wie weit diese Freiheit gehen darf, wird seit Donnerstag (18.07.2013) vor dem Amtsgericht Kassel verhandelt. Angeklagt ist der deutsche Künstler Jonathan Meese, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, bei einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Titel "Größenwahn in der Kunstwelt" zweimal den Arm zum sogenannten Hitlergruß gehoben zu haben. Der erste Prozesstag endete mit einem sogenannten "Befangenheitsantrag" seitens der Verteidigung gegen einen der Richter. Meeses Anwälte werfen ihm vor, bei der Begrüßung im Gerichtssaal dem angeklagten Künstler den Handschlag verweigert zu haben. Am 29. Juli soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte am 4. Juni 2012 zu besagter Veranstaltung in die Universität Kassel eingeladen. Auf der Bühne saß mit Jonathan Meese einer, der zu beidem etwas sagen kann: zum Größenwahn und zur Kunst. Meese propagierte in dem öffentlichen Gespräch nicht weniger als die "Diktatur der Kunst" - wie so oft. Er gilt als eine der provokantesten Figuren der zeitgenössischen deutschen Kunstlandschaft, der Maler, Bildhauer und Performer wird gerne verkürzt als Skandalkünstler bezeichnet.

Skandalkünstler und Exzentriker Jonathan Meese Foto: Uwe Zucchi/dpa (zu dpa
Jonathan Meese: Skandalkünstler und ExzentrikerBild: picture-alliance/dpa

Das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" - dazu gehört zweifelsohne auch der Hitlergruß - ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen. Das ist in Paragraf 86a Strafgesetzbuch geregelt und wird mit Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Doch der Strafgesetzgeber schränkt dies direkt ein mit einem Absatz, der besagt, dass solches Verhalten nicht strafbar ist, wenn es der Kunst dient.

Wie viel Kunstfreiheit ist möglich?

Die Richter werden also darüber entscheiden müssen, ob sich Meese trotzdem strafbar gemacht hat, wie weit also das Strafrecht die Kunstfreiheit in die Schranken weisen kann. Denn auf sie beruft sich Meese. "Es handelt sich um eine Performance", betonte er bei der Verhandlung. Privat sei er sehr zurückhaltend. "Ich würde doch nicht in einem Restaurant einen Hitlergruß zeigen, ich bin doch nicht bescheuert." Für ihn war sein Auftritt bei dem "Spiegel"-Gespräch Kunst. Doch wo hört Kunst auf, wann fängt ein Vergehen an?

Provokation mit Ankündigung

Wer Jonathan Meese zu einer öffentlichen Veranstaltung einlädt oder sich als Zuschauer entscheidet, zu solch einer Veranstaltung zu gehen, muss darauf gefasst sein, dort auf der Bühne nicht den Privatmenschen Meese anzutreffen, sondern einen wortgewaltigen Künstler, der seinen Auftritt als Teil des eigenen Kunstkonzepts sieht.

Es war auch nicht das erste Mal, dass er den Hitlergruß bei einer Veranstaltung zeigte. Auf die Frage, ob er sich vor ein Gemälde von Gerhard Richter stellen und strammstehen würde erwiderte Meese beim "Spiegel"-Gespräch, er könne sehr gut "vor geilen Sachen strammstehen" und führte, nachdem er zweimal in kurzen Abständen den Hitlergruß zeigte, aus: "Das ist gut, das macht den Körper auf. Das ist nicht diese mickrige Bewegung nach innen." Dies ist bis heute im Internet dokumentiert und für jeden einsehbar. Ein Webvideo davon war auch bereits Gegenstand der Verhandlung.

Jonathan Meese und seine Anwälte beim Prozessauftakt (c) dpa - Bildfunk
Jonathan Meese und seine Anwälte beim Prozessauftakt am 18. Juli 2013Bild: picture-alliance/dpa

Dürfen Künstler Gesten und Symbole nutzen, die für ihre Mitmenschen verletzend sein können? Peter Raue ist Rechtsanwalt, Kunstexperte und Sammler. Im Gespräch mit der Deutschen Welle erklärt er: "Ich kann mit gutem Grunde sagen, dass das, was der Meese da macht, absolut geschmacklos ist. Aber die Geschmacklosigkeit war noch nie eine Grenze der Kunstfreiheit. Sondern sie ist der Kunst immanent." Der Tabubruch oder der Skandal sei das Grundrecht eines jeden Künstlers. Für Raue ist im Falle Meese entscheidend, dass der Hitlergruß nicht "affirmativ" gemeint ist, also nicht so, dass die Verbrechen Hitlers und der Nationalsozialisten gebilligt oder gar bekräftigt würden. Was also steckt hinter dieser Provokation?

Lässt sich eine verbotene Geste enttabuisieren?

Das zu erklären, ist nicht einfach, Raue versucht es dennoch: "Meese hat die spleenige Idee, etwas verkürzt gesagt: Wenn jeder mit dem Hitlergruß grüßen darf, dann ist der enttabuisiert." Auch Meeses Anwalt, Pascal Decker, ließ vorab ein Zitat aus seinem Plädoyer übermitteln, das eine ähnliche Stoßrichtung zeigt: "Die künstlerische Performance meines Mandanten ist interpretationsfähig und interpretationsbedürftig. Wenn Jonathan Meese den Arm zum verbotenen Hitlergruß erhebt, dann entmystifiziert er allgemeine historische Erfahrungen. Es geht ihm darum, das für bedeutungsvoll Gehaltene abzuwerten und weitest möglich in seine Bestandteile zu zerlegen. Von der Realpolitik und politischen Organisationen, die die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollen, ist mein Mandant weit entfernt."

Große Installation des Künstlers Ottmar Hörl mit umstrittenen «Hitler-Zwergen». Man sieht Gartenzwerge, die den rechten Arm zum Hitlergruß ausgestreckt haben. (c) dpa - Report
Der Künstler Ottmar Hörl wollte vor der Manipulation der Massen durch faschistische Ideen warnenBild: picture-alliance/dpa

Immer wieder verarbeiten Künstler den Hitlergruß, erst 2009 beschwor Ottmar Hörl einen Skandal herauf, als er seine Skulpturen in Form von Gartenzwergen den Arm zum Hitlergruß erheben ließ. Damals hatte die Staatsanwaltschaft aber dann davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, mit der Begründung, dass "bei der Gesamtschau die Gegnerschaft zur Ideologie hinreichend deutlich wird".

Der Fall Jonathan Meese ist da weniger leicht zu beurteilen, schließlich kursieren Videos und Fotos mit seiner Pose, die eventuell, sobald sie aus dem Kontext der Performance gelöst wurden, nicht mehr eindeutig als Kunst zu identifizieren sind. Doch es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgeht. Peter Raue wagte schon mal eine Prognose: "Sollte der Fall in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wird es eine Bestrafung aufheben, keinen Zweifel."

Nun wird vorerst geprüft, ob jener Richter befangen ist, der Jonathan Meese nicht die Hand schütteln wollte. Und dann erst wird es darum gehen, wie mit Jonathan Meeses zum Hitlergruß erhobenen Arm umzugehen ist.