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Politik

Facebook steht in Würzburg vor Gericht

6. Februar 2017

Der Syrer Anas M. wurde durch ein Selfie mit Angela Merkel bekannt - und auf Facebook zum Opfer von Verleumdungen. Bei dem Prozess gegen den US-amerikanischen Internetgiganten geht es aber um mehr als Fake News.

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Deutschland Selfie Merkel und Syrer Anas Modamani
Das Selfie von Anas M. (rechts) mit der Bundeskanzlerin tauchte in verunglimpfenden Facebook-Beiträgen aufBild: Anas Modamani

Zwei Facebook-Beiträge machten Anas M. zum Hassobjekt im Netz: In einem wurde der syrische Flüchtling mit dem Anzünden eines Berliner Obdachlosen in Verbindung gebracht, in dem anderen mit dem Terroranschlag auf den Berliner Breitscheidplatz. Die beiden Original-Beiträge wurden wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Facebook gelöscht - doch das reicht Anas M. nicht. Denn die "Fake News"-Posts wurden hundertfach weiterverbreitet.

Um Inhalte, die in dem sozialen Netzwerk geteilt werden, entfernen zu lassen, müssen Nutzer nach derzeitiger Praxis  jeden Beitrag einzeln melden. Erst dann wird das US-Unternehmen aktiv. Anas M. und sein Anwalt Chan-jo Jun wollen in dem am 6. Februar beginnenden Prozess erreichen, dass Facebook nicht nur die beiden Ausgangs-Beiträge löscht, sondern auch verpflichtet wird, alle Posts zu löschen, in denen die falschen Aussagen weiterverbreitet wurden. Im Kern geht es um die Frage, inwieweit ein Online-Netzwerk sich selbst auf die Suche nach rechtswidrigen und damit zu löschenden Informationen in seinen Systemen machen muss.

Urteil mit Signalwirkung?

Strittig ist zudem, wie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen, korrekt an Facebook gemeldet werden müssen. Die normale "Melden"-Funktion, deren Button neben jedem Beitrag zu sehen ist, genügt dafür nicht. Stattdessen müssen Nutzer solche Beiträge über ein Formular im Hilfe-Bereich melden. "Hier werden User an der Nase herumgeführt", kritisierte Chan-jo Jun vor dem Prozess. "Melden muss melden heißen." Jun strebt zunächst eine einstweilige Lösung an. Im Falle eines Erfolgs hat der Anwalt angekündigt, ein Hauptsacheverfahren für eine Richtigstellung und Schmerzensgeld anstrengen zu wollen. 

Das Urteil in dem Würzburger Prozess könnte zeigen, wozu Facebook nach derzeitiger Rechtslage schon verpflichtet werden kann - unabhängig von allen geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Fake News. "Es kann auch sein, dass wir nur demonstrieren, dass wir gegen Facebook nicht ankommen", sagte Jun vor dem Prozess. Dann seien Gesetzesänderungen notwendig.

hk/kle (dpa, afp)