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Politik

Taliban oder Lügner?

25. April 2017

Sind Tausende Taliban aus Afghanistan nach Deutschland geflohen? In 70 Fällen ermittelt der Generalbundesanwalt gegen mutmaßliche Kämpfer. Das Merkwürdige: viele bezichtigen sich selbst, zu den Taliban gehört zu haben.

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Afghanistan Taliban Kämpfer in der Ghazni Provinz
Taliban-Kämpfer in Afghanistan (Archivbild)Bild: Reuters

Hatte er eine Kalaschnikow? Und wenn ja, hat er damit auf Polizisten geschossen? Zwei Fragen, die Wajid S. noch vor wenigen Monaten mit "ja" beantwortet hat. Deshalb steht der 28-jährige Afghane ab diesem Mittwoch in Berlin vor Gericht. Er sei hinreichend verdächtig, als Mitglied der "Taliban" gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben, teilt die Bundesanwaltschaft mit. Darüber hinaus ist er wegen "versuchten gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen" angeklagt.

Im Jahr 2009 soll sich Wajid S. demnach den Taliban angeschlossen haben. Zunächst habe er für seine Einheit nur Lebensmittel und Munition beschafft, ab 2014 soll er jedoch auch an Überfällen auf afghanische Polizisten in der Provinz Kapisa nordöstlich von Kabul beteiligt gewesen sein. Dabei soll Wajid S. geschossen haben. All das hat der junge Mann dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) selbst erzählt. Deshalb wurde er im Oktober 2016 in Sachsen-Anhalt festgenommen. Vor Polizeibeamten wiederholte Wajid S. danach seine Geschichte von einer Taliban-Mitgliedschaft.

"Keine andere Wahl"

Warum bezichtigt sich jemand selbst schwerer Straftaten? Im Fall von Wajid S. sei es die Hoffnung auf ein besseres Leben in Europa gewesen, sagt sein Anwalt Daniel Sprafke der DW. Wajid S. sei 2015 aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland geflohen. "Hier angekommen hat er nicht mit einem normalen Visum gerechnet. Er hatte keine andere Wahl, als eine Geschichte vorzutragen, die es ihm ermöglichte, irgendwann Flüchtlingsstatus zu erhalten."

Vor Gericht wird Sprafke, der Wajid S. als Pflichtverteidiger vertritt, am Mittwoch eine Erklärung verlesen, in der sein Mandant allen Anklagepunkten widerspricht. "Es ist dann Aufgabe des Generalbundesanwalts, zu belegen, dass er Mitglied einer terroristischen ausländischen Vereinigung war. Meines Erachtens stehen dem Generalbundesanwalt dabei relativ wenige Beweismittel zur Verfügung." Sprafke rechnet deshalb mit einem Freispruch - der wiederum zur Abschiebung seines Mandanten führen könnte.

Vier, 70, Tausende?

Wajid S. ist kein Einzelfall. Gegen mehr als 70 mutmaßliche Taliban ermitteln die Behörden in Deutschland, gegen vier davon hat die Generalbundesanwaltschaft Anklage erhoben, eine fünfte Anklage ist in Vorbereitung. Doch es könnte noch viel mehr Fälle geben, berichtet der Spiegel. "Eine mittlere vierstellige Zahl von Personen" habe in Anhörungen zum Asylverfahren gegenüber dem BAMF angegeben, Kontakte zu Taliban gehabt oder sogar für sie gekämpft zu haben, so das Magazin.

Abschiebung von Flüchtlingen in München
Auch am heutigen Dienstag sollen von München aus wieder afghanische Flüchtlinge nach Kabul abgeschoben werdenBild: picture-alliance/dpa/M. Balk

Das BAMF bestätigt der DW, "dass Personen in den Anhörungen angeben, Mitglieder der Taliban gewesen zu sein". Einige würden vorbringen, sie seien von den radikal-islamischen Kämpfern zwangsrekrutiert worden und später geflohen. In anderen Fällen werde geltend gemacht, "dass Antragsteller sich erst aufgrund späterer eigener Erfahrungen von den Taliban distanziert hätten und geflohen seien". Wann immer das BAMF in den Anhörungen über Straftaten Kenntnis erlangt, würden diese an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Wenn erwiesen ist, dass Flüchtlinge an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt waren, erteile das Amt keine Aufenthaltserlaubnis.

Es droht: der Tod

Und was ist, wenn ein Flüchtling angibt, zwar für die Taliban gearbeitet, aber nicht an Verbrechen beteiligt gewesen zu sein? Schließlich werden die Taliban von den UN nicht als Terror-Organisation eingestuft. Das BAMF erklärt dazu, dass eine Taliban-Mitgliedschaft allein nicht ausschlaggebend für einen Asylentscheid sei.

Drohen dem Antragsteller jedoch Menschenrechtsverletzungen wegen seiner früheren Mitgliedschaft könne "eine Schutzgewährung in Betracht kommen", so das BAMF. Denn Taliban-Mitgliedern droht in Afghanistan und Pakistan im schlimmsten Fall die Hinrichtung. Zuletzt wurden in einem Militärgefängnis in der pakistanischen Provinz Khyber Pakhtunkhwa vier Verurteilte erhängt. Das Urteil gegen die Taliban-Kämpfer hatte ein militärisches Sondergericht gefällt.

Deutschland Kammergericht in Berlin
Hier findet der Prozess gegen Wajid S. statt: das Kammergericht in BerlinBild: picture-alliance/Arco Images/Schoening Berlin

Grundsatzentscheidung in Berlin

In Berlin müssen nun deutsche Richter im Rahmen eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens feststellen, ob Wajid S. Verbrechen begangen oder aus lauter Verzweiflung gelogen hat. Ganz nebenbei werden sie wohl auch eine Entscheidung darüber fällen, ob die Taliban als "ausländische terroristische Vereinigung" einzustufen sind oder nicht. Es wäre nicht das erste Mal, dass hinter der klassizistischen Fassade des Berliner Kammergerichts Rechtsgeschichte geschrieben wird.

Hier, umgeben von exotischen Bäumen eines ehemaligen botanischen Gartens, erhielten alliierte Militärrichter nach Kriegsende erstmals Einblick in die Anklageschriften gegen die überlebenden Haupt-Kriegsverbrecher der Nazi-Zeit. Nur ein Jahr zuvor waren am selben Ort in einem Schauprozess die Todesurteile gegen die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 verlesen worden.

Dort, im Berliner Bezirk Schöneberg, könnte nun also ein Taliban-Kämpfer seine gerechte Strafe finden. Oder es könnte zumindest die Irrfahrt eines Mannes zu Ende gehen, der sein Glück in Deutschland suchte und sich dabei in Lügengeschichten verrannte. Es dürfte nur der Auftakt sein in einer Reihe ähnlicher Verfahren.