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Querulant wegen Pöbeleien gegen Kanzler und Kirche vor Gericht

1. Februar 2004
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Für eine Serie von Pöbeleien im Bundestag und bei Gottesdiensten muss sich der stadtbekannte Störer Andreas R. ab Montag (2.2.2004) vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Der Hilfsarbeiter soll Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bei einer Regierungserklärung im Juli des Vorjahres von der Zuschauertribüne des Plenarsaals mit Zwischenrufen gestört haben. "Gerhard lass dich warnen, tue Buße", soll Andreas R. geschmettert haben, bevor er aus dem Saal gedrängt wurde.

Der 44-Jährige musste für die Störung des Trauergottesdienstes für die Schauspielerin Hildegard Knef im Februar 2002 in der Berliner Gedächtniskirche bereits eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen. Dadurch ließ sich der Querulant aber nicht stoppen.

Der Mann störte auch Gottesdienste in Serie. Am 19. Januar 2003 habe er bei einem vom Fernsehen aufgezeichneten Gottesdienst derart gegrölt, dass der Pastor den Segen unterbrechen musste, wird ihm vorgeworfen. Eine Woche später galt sein Groll einem Gottesdienst der Katholischen Akademie. Im Februar vorigen Jahres musste gar ein Bischof seine Predigt wegen der Schimpftiraden unterbrechen.

Das Gericht muss nun prüfen, ob Andreas R. in vollem Umfang für seine Ausfälle verantwortlich ist. Nach Angaben eines Justizsprechers wurde der Störer von einem Psychiater begutachtet.