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Karadzic legt Berufung ein

22. Juli 2016

40 Jahre Haft wegen Kriegsverbrechen: Das will der bosnische Serbenfüher Radovan Karadzic nicht hinnehmen. Seine Anwälte haben wie angekündigt Berufung gegen das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs eingelegt.

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Radovan Karadzic Internationaler Strafgerichtshof (Archivbild: dpa)
Radovan Karadzic vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/R. van Lonkhuijsen

Der bosnische Serbenführer Radovic Karadzic hat offiziell Berufung gegen seine Verurteilung wegen Völkermordes eingelegt. Karadzic sieht sich selbst als Opfer eines "politischen Prozesses, der darauf angelegt war, die Dämonisierung von ihm und dem bosnisch-serbischen Volk zu bestätigen". Das erklärte sein Anwalt Peter Robinson.

Das UN-Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien hatte den einst mächtigen bosnischen Serbenführer Ende März zu 40 Jahren Haft verurteilt - wegen des Massakers von Srebrenica und neun weiteren Verbrechen während des blutigen bosnischen Bürgerkriegs in den 90er Jahren. Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs für das frühere Jugoslawien befanden ihn schuldig, strafrechtliche Verantwortung für die Taten zu tragen.

44 Monate Belagerung

Fast 8000 muslimische Männer und Jungen waren Mitte Juli 1995 in der Schutzzone Srebrenica von bosnischen Serben ermordet worden. Das Kriegsverbrechen gilt als das schlimmste Massaker in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Karadzic wurde auch schuldig befunden, die 44 Monate dauernde Belagerung der bosnischen Hauptstadt Sarajevo angeordnet zu haben, der 10.000 Zivilisten zum Opfer fielen.

Sein Anwalt Robinson kritisierte nun, Karadzic habe keinen fairen Prozess erhalten. "Nachdem er acht Jahre in einem UN-Gefängnis verbracht hat und einen fünfjährigen Prozess durchlaufen hat, ist Karadzic überzeugt, dass die internationale Justiz ein gescheitertes Projekt ist", erklärte Robinson. Karadzic hatte bereits unmittelbar nach seiner Verurteilung angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzureichen.

pv/jj (afp, ap)