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Rauchender Rentner muss raus

26. Juni 2014

Deutschlands Rauchern stockt der Atem: Weil sein Zigarettenrauch Nachbarn belästigt haben soll, soll ein Düsseldorfer Rentner nach 40 Jahren aus seiner Wohnung ausziehen.

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Raucher Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung in Düsseldorf (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Er ist der nach Altkanzler Helmut Schmidt bekannteste Raucher Deutschland: Friedhelm Adolfs, ein Düsseldorfer Rentner, dem gekündigt wurde, weil sein Zigarettenqualm die Nachbarn belästigt haben soll. Nun soll er seine Wohnung tatsächlich bis zum Jahresende räumen - nach 40 Jahren. Das Landgericht Düsseldorf hat die Berufung des 75-Jährigen zurückgewiesen. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, das Landgericht ließ eine Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof zu.

Streit um Abmahnungen

Adolfs ist der frühere Hausmeister des Hauses, aus dem er nun ausziehen soll. Die Eigentümerin hatte ihrem rauchenden Mieter gekündigt, weil dieser nicht ordentlich gelüftet haben soll, so dass der Zigarettenqualm des Rauchers ins Treppenhaus gezogen sein soll. Dadurch seien die Nachbarn belästigt worden. Mehrere Abmahnungen soll er ignoriert haben.

Beim ersten Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf hatte Adolfs allerdings bestritten, dass er mehrfach mündlich abgemahnt wurde. Er vermutet, dass der Zigarettenrauch nur ein Vorwand ist, um ihn zu vertreiben: Wie der Rest des Hauses könnte dann auch seine Wohnung in teuren Büroraum umgewandelt werden.

Mangelndes Lüften

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz jedoch der Eigentümerin Recht gegeben. Das Gericht argumentierte, Rauchen in den eigenen vier Wänden sei zwar erlaubt, allerdings habe Adolfs durch mangelndes Lüften das Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

Der Prozess hatte in Deutschland für einiges Aufsehen gesorgt. Raucher fürchteten, dass das Recht auf Rauchen in der eigenen Wohnung eingeschränkt werden könnte, wenn Adolfs verliert.

det/kle (dpa)