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"Rauswürfe sind selten"

13. Dezember 2011

Der Berliner Anwalt Jürgen Moser ist seit Jahrzehnten auf Ausländerrecht spezialisiert. Im DW-Interview erläutert er die Probleme und Fallstricke, die Einwanderer erwarten.

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Jürgen Moser (Foto: Privat)
Jürgen MoserBild: Jürgen Moser

Deutsche Welle: Mit welchen Problemen kommen die Menschen zu Ihnen?

Jürgen Moser: Fangen wir doch mit etwas Positivem an: Ich bin kaum mit der Einreise von Studenten beschäftigt, denn es gibt in dem Bereich ein sehr effektives System der Auslandsvertretungen. Studierwillige können meist ohne Schwierigkeiten einreisen und bekommen, wenn sie sich für einen Studienplatz bewerben wollen und der Lebensunterhalt für zwei Jahre gesichert ist, ein Visum und dann auch eine Aufenthaltserlaubnis. Mit diesen Menschen habe ich erst zu tun, wenn sie das Studienfach wechseln wollen, zu lange studieren oder das Studium abbrechen.

Warum das?

Wenn die übliche Studiendauer überschritten wird, verlangt die Ausländerbehörde eine Studienprognose der Hochschule. Kann man in der Folge keine deutlichen Fortschritte präsentieren, verlängert die Ausländerbehörde an irgendeinem Punkt die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr. Wenn dies geschieht oder das Studium aus anderen Gründen scheitert, bekommt man einen aufenthaltsbeendenden Bescheid mit der Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist auszureisen. Die Menschen wollen nicht zurück. Die Familie hat das Studium finanziert, nun stehen sie ohne Abschluss da, sie haben ihr Gesicht verloren. Gegen die Ausländerbehörde kann man bei dem Verwaltungsgericht klagen. Meist hat man aber damit keinen Erfolg. Man sucht deshalb andere Möglichkeiten. Manche beantragen Asyl, andere gehen eine Ehe mit einem deutschen oder ausländischen Partner ein, der ihnen einen weiteren Aufenthalt vermitteln kann.

Geht das ohne Weiteres?

Auch wer keinen rechtmäßigen Aufenthalt hat, kann heiraten. Die Behörden sind meist misstrauisch und vermuten, dass es eine Scheinehe ist. Ich sage deshalb von Anfang an, dass man nirgendwo Sympathie hat, weder bei der Ausländerbehörde noch bei dem Standesamt und erst recht nicht bei dem Oberlandesgericht. Wenn man es dann schließlich geschafft hat und nach mehreren Monaten verheiratet ist, gibt die Ausländerbehörde vielfach nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Sie vermutet, dass die Eheleute sich bald wieder trennen werden. Wenn man mit einem deutschen Ehegatten verheiratet ist und mit ihm zusammenlebt, kann man nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis erhalten.

Kann man diesen unbefristeten Aufenthaltstitel wieder verlieren?

Man kann Ausländer, auch wenn sie bestraft werden, nicht ohne weiteres ausweisen, schon gar nicht dann, wenn sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben. Wenn man zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, etwa wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, verurteilt worden ist und man hier keine familiären Bindungen hat, wird man mit einer Ausweisung rechnen müssen. Auch bei mehreren Verurteilungen zu geringen Geldstrafen verliert man den Aufenthalt nicht.

Kann man auch wegen Kleinigkeiten mit dem Aufenthaltsgesetz in Konflikt geraten?

Im Prinzip nicht, es gibt aber übereifrige Ausländerbehörden und manchmal auch Beamte, die sich nicht an das Gesetz halten. Das muss man nicht akzeptieren. Man kann sich beschweren und sich notfalls an das Verwaltungsgericht wenden. Jeder Aufenthaltstitel erlischt allerdings, wenn man sich mehr als sechs Monate im Ausland aufhält. Das ist allgemein bekannt, kommt aber immer wieder vor. Dann ist im Grunde nichts mehr zu machen, man kann nur versuchen, einen neuen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu bekommen. Besondere Probleme gibt es, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist und öffentliche Leistungen bezogen werden. Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass dann keine weitere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf.

 

Ist der Aufenthalt in Deutschland also in Gefahr, wenn man arbeitslos wird?

 

Die Ausländerbehörden wissen, dass es für Menschen ohne Ausbildung und mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen vielfach sehr schwer ist, eine angemessene Arbeit zu finden. Sie verweigern deshalb nicht gleich den weiteren Aufenthalt, sondern gewähren ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, damit man sich weiter um Arbeit bemühen kann. Ganz besonders rigoros ist man aber beim Familiennachzug. Eine alleinstehende Person, die auch ihre Miete bezahlen muss, muss schon etwa 1200 Euro netto verdienen, wenn der Ehegatte nach Deutschland kommen soll. Aber es kommt – anders als noch vor 10 bis 15 Jahren - relativ selten vor, dass man Leute, die man einmal ins Land gelassen hat, wieder herauswirft.

Jürgen Moser ist seit Jahrzehnten als Rechtsanwalt in Berlin für Ausländer und Flüchtlinge tätig. Er ist Mitglied der Rechtsberaterkonferenz, einem Netzwerk von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die mit den Wohlfahrtsverbänden und dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR zusammenarbeiten.

Interview: Dеnnis Stutе

Redaktion: Klaus Dahmann