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Politik

Rechtsstreit um Schutz-Status für Syrer

Wolfgang Dick
23. November 2016

Immer mehr Flüchtlinge aus Syrien erhalten keinen vollen Schutz-Status vom zuständigen Bundesamt (BAMF) zugesprochen. Flüchtlinge klagten. Urteile höchster Verwaltungsgerichte könnten den Syrern jetzt helfen.

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Griechenland Ankunft Syrische Flüchtlinge
Bild: picture-alliance/AP Photo/P. Giannakouris

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig macht an diesem Mittwoch (23.11.2016) den Anfang und wird darüber entscheiden, ob die Rechte von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten eingeschränkt werden dürfen. Zuletzt war es so, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor allem Asylbewerbern aus Syrien nur sogenannten "subsidiären Schutz" gewährte. Tausende Betroffene klagten dagegen erfolgreich. Diese Urteile ficht das BAMF jetzt vor der nächsthöheren gerichtlichen Instanz an, den Oberverwaltungsgerichten. Es besteht weiterhin auf eingeschränkten Schutz für syrische Flüchtlinge.

Normalerweise umfasst der volle Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren, danach folgt meist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Außerdem besteht das Recht auf Familienzusammenführung. Wenn allerdings nur "subsidiärer Schutz", ein eingeschränkter Flüchtlingsschutz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugestanden wird, dann gibt es eine Aufenthaltsgenehmigung nur für zunächst ein Jahr, mit einer eventuellen Möglichkeit der Verlängerung um weitere zwei Jahre. Diese Verlängerung muss aber gesondert beantragt werden. Ein Familiennachzug ist bis zum Jahr 2018 nicht möglich. Das bedeutet für die Betroffenen große Unsicherheit und eine zusätzliche emotionale Belastung.

Komplizierte Rechtslage 

Henning Bahr in Osnabrück ist einer der Anwälte, die sich in Deutschland im Asylrecht sehr gut auskennen. Er vertritt Flüchtlinge, die sich vor Gericht gegen ihre Bescheide wehren möchten. Dafür ist Prozesskostenhilfe möglich. Zwischen 50 bis 55 Klagen betreut Bahr derzeit allein für Syrer mit subsidiären Schutz. Im Jahr 2015 gab es diese Klagen noch nicht. Bahr kennt das persönliche Leid aus vielen Erzählungen seiner Mandanten, deren Angehörige nicht die Flucht antreten konnten. "Zwei Jahre in Syrien sind lang. Dass der Familiennachzug nur für zwei Jahre ausgesetzt ist, ist kein 'nur', sondern erschreckend, dass er überhaupt ausgesetzt worden ist." Immer wieder muss er erklären, warum es Einschränkungen geben kann.

Türkei Kilis Frau an syrisch-türkischer Grenze
Viele Syrer in Deutschland möchten Familienangehörige unbedingt rasch nachholenBild: picture alliance/Pacific Press/Donna Bozzi

Grob vereinfacht erhalten "Subsidiären Schutz" meist all jene, die weder unter die Genfer Flüchtlingskonvention noch unter das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen. Das Recht auf Asyl zum Beispiel gewährt die deutsche Verfassung nur politisch Verfolgten. Menschen, die vor allgemeinen Situationen wie einem Bürgerkrieg oder einer Naturkatastrophe fliehen, fallen nicht darunter. Anwalt Bahr: "In den Bescheiden wird immer wieder darauf abgestellt, die Betroffenen hätten nicht darlegen können, warum sie individuell verfolgt seien."

Abhilfe - Anhörungen besser vorbereiten

Henning Bahr und seine Kollegen raten dringend, neben der Anwaltschaft auch die Beratungsangebote von Institutionen wie dem Roten Kreuz, der Caritas, der Diakonie oder dem Informationsverbund Asyl und Migration anzunehmen und sich sehr genau auf die Anhörungen im Asylverfahren vorzubereiten. Viele Antragsteller seien zum Beispiel vor ihrer Flucht zum Wehrdienst einberufen worden. Bei ihrer Rückkehr drohe ihnen in Syrien Strafverfolgung wegen Fahnenflucht. "Darüber geht das Bundesamt in den Bescheiden auch meistens mit relativ leichter Hand hinweg", berichtet Henning Bahr und hofft, hier einen Ansatzpunkt zu finden, um Flüchtlingen zu ihrer vollen Anerkennung zu verhelfen. 

"Häufig kommt es leider auch vor, dass den Leuten innerhalb einer Anhörung Zeitdruck gemacht wird." Oft werde dann darauf verwiesen, dass man als Asylsuchender doch ein schnelles Verfahren wolle. "Da wird den Antragstellern oft suggeriert, ihr müsst nicht so viel erzählen. Dabei sollten die Betroffenen eben nichts auslassen, was ihnen im Krieg zugestoßen ist", rät Bahr. Nach Berichten von Pro Asyl tragen Flüchtlinge nicht immer alle asylrelevanten Gründe gegenüber dem BAMF vor. 

Deutschland München Syrischer Flüchtling als Treinee bei BMW
Zugang zum Arbeitsmarkt besteht auch mit subsidiärem FlüchtlingsschutzBild: Getty Images/J. Koch

Anordnung "von ganz oben"

Lange Zeit nämlich erhielten hauptsächlich Menschen aus Eritrea, Afghanistan und dem Irak "subsidiären Schutz". Syrer bekamen beinahe automatisch aufgrund ihres Herkunftslandes alle vollen Schutzrechte. Doch seit März 2016 und dem "Asylpaket II" sollte der Zustrom auch aus dieser Region eingeschränkt werden, sollten die Regeln für die Anerkennung syrischer Flüchtlinge verschärft werden. Anwalt Bahr vermutet, wie auch sein Kollege Marcel Keienborg in Düsseldorf, dass es ganz klare Vorgaben aus dem Innenministerium gibt. "Wir können natürlich nur vermuten, dass es eine Anweisung gegeben hat, aber die Wahrscheinlichkeit ist schon sehr groß."

Ein Dammbruch steht bevor

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verteidigt seine Bescheide zum "subsidiären Schutz" und hat in vielen Fällen, in denen Kläger doch ihr Recht erhielten, Berufung beantragt. Sämtliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in erster Instanz, ob in Trier, Regensburg oder in Frankfurt an der Oder haben die Flüchtlinge gestärkt und die Klagen positiv entschieden. Jetzt ist die nächste juristische Ebene an der Reihe. So wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Wenn es die Entscheidungen der ersten Instanz bestätigen sollte, wäre das ein Signal, das nicht so einfach ignoriert werden könne. Henning Bahr ist sich sicher: "Dann wird eine Welle von Urteilen gegen das Bundesamt losbrechen. Ob das Bundesamt dann noch gegen jede dieser Entscheidungen in Berufung geht, das müssen die sich dann aus Kostengründen überlegen."