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Reform des ungarischen Minderheitenwahlrechts

26. September 2003
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Budapest, 26.9.2003, PESTER LLOYD, deutsch

Die geplante Novellierung des Minderheitenwahlgesetzes soll zur Beseitigung langjähriger Unregelmäßigkeiten führen. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage kann für die Selbstverwaltungen der 13 ethnischen Minderheiten des Landes jeder kandidieren und jeder Wahlbürger kann seine Stimme an die Mitglieder dieser Gremien geben. Dies führte in der Vergangenheit nicht selten dazu, dass Personen und Gruppen, die mit der betroffenen Minderheit in keinem Zusammenhang standen, die Möglichkeit erhielten, diese zu vertreten – was ihnen moralische, vor allem aber auch finanzielle Vorteile brachte. Für Aufsehen sorgten unlängst die Vorgänge in Jászberény, wo die Roma-Selbstverwaltung ausschließlich aus Personen besteht, die der Minderheit gar nicht angehören. Geplant ist nun, über die Angehörigen der Minderheiten Listen aufzustellen, was aber nicht bei allen ethnischen Gruppen auf Akzeptanz stößt. Während bisher alle gewählten Mitglieder der lokalen Selbstverwaltungen als Wähler bei der Wahl der Landesselbstverwaltung ihrer Minderheit teilnehmen konnten, ist beabsichtigt, die Körperschaft künftig direkt von den Wahlberechtigten wählen zu lassen. Zur Annahme des Gesetzes ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Wahlen der Minderheitenorgane finden – im Rahmen der Kommunalwahlen – alle vier Jahre statt. Der nächste Urnengang ist im Herbst 2006 fällig. (fp)