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Neues Urhebervertragsrecht: mehr Rechte für Kreative?

16. März 2016

Ein neues Gesetz sorgt für Wirbel in der Kulturwelt. Das Bundeskabinett hat eine Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen. Doch die Urheber sind unzufrieden.

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Heiko Maas
Bild: picture alliance/dpa/R. Jensen

Künstler und Kreative sollen angemessener für ihre Arbeit bezahlt werden: Das war die zentrale Idee hinter der Reform des Urhebervertragsrechts. Die letzte Überarbeitung dieses Rechts ist schon fast 14 Jahre her. Bundesjustizminister Heiko Maas nahm sich daher der Sache an: "Kreative müssen von ihrer Arbeit leben können", forderte er. Jetzt hat das Bundeskabinett den fertigen Gesetzesentwurf durchgewinkt. Doch bis dahin war es ein steiniger Weg: Der erste Reformvorschlag von Maas stieß auf auf massiven Widerstand.

Streit um das neue Gesetz

Besonders die "Verwerter" künstlerischer Werke, allen voran die Buchverlage, gingen auf die Barrikaden. Ihre Autoren schlossen sich der Kritik an: Mit einem Offenen Brief wandten sich mehr als 1600 Schriftsteller, Literaturagenten und Verleger im Dezember 2015 an die Bundesregierung. Ihr Protest richtete sich insbesondere gegen die in dem neuen Gesetzesentwurf vorgesehene "Rückrufklausel für Autoren nach fünf Jahren". Damit hätten Autoren mit ihrem Werk nach fünf Jahren einfach zu einem anderen Verlag gehen können, wenn dort bessere Bedingungen geboten würden. Eine solche Regelung berge die Gefahr, dass große Konzerne nach dieser Frist einem kleinen Verlag ein gut laufendes Buch wegschnappen.

Nach so viel Unmut ließ Heiko Maas den Entwurf überarbeiten. Statt eines "Rückrufrechtes nach fünf Jahren" steht nun ein "Zweitverwertungsrecht nach zehn Jahren" auf dem Papier. Auch an anderen Punkten, gegen die sich die Verwerter gewehrt hatten, wurde noch einmal geschraubt: Ursprünglich sollte ein umfassendes Auskunftsrecht eingeführt werden, nach dem Urheber regelmäßig erfahren sollen, wie und in welchem Umfang ihr Werk genutzt und wie viel damit verdient wurde. Dies findet nun nur eingeschränkt seinen Weg in den neuen Gesetzestext und soll beispielsweise nicht für Journalisten gelten. Die Idee, dass jede einzelne Nutzung von Werken, beispielsweise im Netz, einzeln vergütet werden muss, wurde außerdem gänzlich gestrichen. Also: Kreative können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend machen.

Unzufriedenheit bei den Urhebern

Die "Initiative Urheberrecht", die nach eigenen Angaben rund 140.000 "Urheber" vertritt - unter anderem Schriftsteller, Journalisten, Filmemacher und Komponisten -, ist unzufrieden mit dem neuen Gesetzesentwurf. "Dieser Entwurf gibt den Urhebern Steine statt Brot. Die Regierung hat ihre Versprechungen großenteils nicht erfüllt, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte", erklärte Gerhard Pfennig, der Sprecher der Berliner Initiative.

Aus ihrer Sicht hat Justizminister Maas seinen ursprünglichen Entwurf nicht zugunsten der Urheber, sondern der Verwerterseite nachgebessert. Es gehe um ein "gedeihliches Auskommen" sowohl für Künstler und Kreative als auch für die Verwerter von deren Leistungen, erklärte Maas. Die heute beschlossene Reform des Urheberrechtsvertrages erscheint vielen vor allem als fauler Kompromiss. Drehbuchautor und Produzent Fred Breinersdorfer sprach von einer Mogelpackung. "Der Entwurf fährt den Anspruch der Kreativen auf eine angemessene Vergütung im Kleingedruckten erheblich zurück", sagte er.

Und die Vorsitzende des Bundestagsauschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, kommentierte: "Ich habe den Eindruck, dass Maas zwischen die Mühlsteine geraten und an wesentlichen Stellen eingeknickt ist."

jm/suc (dpa, www.bpb.de/urheberrecht)