1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Regierung geht härter gegen Steuersünder vor

8. Dezember 2010

Für Steuerbetrüger wird es in Zukunft schwieriger, ohne Strafe davonzukommen. Denn die Bundesregierung verschärft die Regelungen für die Selbstanzeige. Künftig müssen alle Schwarzgeld-Geschäfte offengelegt werden.

https://p.dw.com/p/QTMa
Steuerformular (Foto: dpa)
Bild: picture alliance/dpa

Steuersünder sollten künftig nach einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei bleiben, wenn sie den Behörden alle Steuerangelegenheiten vollständig offenbaren. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (08.12.2010) einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble. Damit solle der Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen werden, teilte das Finanzministerium zur Begründung mit.

Bislang konnten Steuersünder schon durch eine so genannte Teil-Selbstanzeige Straffreiheit erlangen, also einem Teilgeständnis. Das konnten Selbstanzeigen sein, die etwa nur ein einzelnes Jahr umfassen oder nur Einkünfte, die bei einer einzigen Bank versteckt wurden. Werden später weitere Schwarzgelder entdeckt, muss der Steuerhinterzieher bisher nur für diesen neu entdeckten Teil Strafe fürchten. Das soll nun anders werden.

Keine zusätzlichen Strafen

Finanzminister Wolfgang Schäuble (Foto: AP)
Finanzminister Wolfgang SchäubleBild: AP

Anders als zunächst diskutiert, verzichtet Schäuble in dem Gesetzentwurf aber auf eine zusätzliche Strafgebühr. Steuerbetrüger kommen damit wie bisher mit dem üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent davon. Den müssen auch unbescholtene Steuerzahler - etwa wegen zu geringer Vorauszahlungen - nachträglich entrichten.

Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte den Gesetzentwurf als unzureichend. Gewerkschaftschef Dieter Ondracek sagte: "Es gibt leider politische Kräfte, die Steuerhinterzieher decken und schützen wollen. Die FDP ist da in jedem Fall dabei, aber es scheint auch ein kleiner Teil der Union dazuzugehören." Wesentlich schärfere Regelungen seien seit Jahren überfällig.

Es geht um 300 Milliarden Euro

Nach Expertenschätzungen haben deutsche Steuerpflichtige im Ausland über die Jahre 250 bis 300 Milliarden Euro an Anlagen und Kapitalerträgen angesammelt, die bei deutschen Fiskus nicht versteuert wurden. Davon entfallen angeblich rund 100 Milliarden Euro auf die letzten zehn Jahre, unterliegen also noch nicht der Verjährung und könnten im Prinzip noch besteuert werden.

Mit dem Gesetzentwurf zieht die schwarz-gelbe Koalition auch Konsequenzen aus den massenhaften Selbstanzeigen in den vergangenen zwei Jahren. Auslöser waren aufgetauchte CDs mit Bankdaten aus Liechtenstein und der Schweiz. Aus Angst vor Entdeckung haben sich inzwischen fast 30.000 Steuerbetrüger selbst angezeigt. Der Fiskus rechnet nach vorsichtigen Schätzungen in diesem Jahr mit zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen. Das Gesetz soll noch im Dezember erstmals im Bundestag beraten werden. Ziel ist es, die Neuregelungen zum April 2011 in Kraft zu setzen.

Autor: Martin Muno (afp, dapd, dpa, rtr)
Redaktion: Reinhard Kleber