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Regierung will Anlegerschutz stärken

12. Februar 2003
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Die Bundesregierung will den Anlegerschutz nach Informationen der Financial Times Deutschland auch durch die persönliche Haftung von Unternehmensvorständen verbessern. Das Maßnahmenpaket solle noch bis Ende Februar vorgestellt werden, schreibt das Blatt in der Mittwochausgabe. Die persönliche Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften für Schäden, die Anteilseignern auf Grund nachgewiesener Managementfehler entstanden sind, solle in mehrere Gesetze aufgenommen werden, heißt es. Bisher können Schadenersatzklagen nur gegen die Gesellschaften als Ganzes erhoben werden. Zudem sollen dem Bericht zufolge mehr Kleinaktionäre die Möglichkeit erhalten, die Unternehmensführung wegen des Verdachts auf Managementfehler oder Bilanztricksereien zu verklagen. Solche Klagen sollten bereits von einem geringeren Anteilsbesitz an als bisher möglich werden. Auch wolle die Regierung Wege dafür öffnen, dass sich geschädigte Kleinaktionäre vor Gericht zusammenschließen können.