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Regulierung am Energiemarkt ist nötig

Klaudia Prevezanos3. September 2003

Deutschland hat als einziges EU-Land noch keine Aufsicht für den Energiemarkt. Womöglich übernimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Aufgabe. Gespräche mit der Energiewirtschaft sind nötig.

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Sonne und Stromleitungen - beide geben EnergieBild: DPA

Der deutsche Strom- und Gasmarkt ist fest in der Hand von vier Großkonzernen: E.ON, RWE, Vattenfall Europe und EnBW kontrollieren 80 Prozent der Stromerzeugung und 90 Prozent des Gasmarktes. Ihnen gehören auch im wesentlichen die Netze und Leitungen, durch die die Energie zum Kunden kommt. Wettbewerb gibt es bislang kaum, die Strom- und Gaspreise sind deshalb dauerhaft hoch. Deutschland ist bisher das einzige Land, das den Wettbewerb am Energiemarkt noch nicht im Sinne der Europäischen Kommission von einer Regulierungsbehörde überwachen lässt.

Geschäftsbereiche trennen

Am 4. Juni 2003 hat das Europäische Parlament die jüngste Regelung zur Liberalisierung des Energiemarktes beschlossen: Demnach dürfen alle Unternehmen ab Juli 2004 ihren Strom- und Gaslieferanten frei wählen, ab Juli 2007 gilt dies auch für alle privaten Haushalte. Kern der Regelung sind jedoch gesetzliche Garantien dafür, dass kleinere Energieanbieter die Netze der Konkurrenten zu bezahlbaren Preisen nutzen können. Außerdem müssen Energieunternehmen ihre Geschäftsbereiche voneinander trennen. Für den Netzbetrieb sollen eigene Gesellschaften gegründet werden, unabhängig von dem Geschäft mit der Energieerzeugung.

Zudem besteht für Stromproduzenten fortan eine Informationspflicht gegenüber den Kunden. Sie müssen auf der Rechnung angeben, ob die Energie aus Atomkraftwerken stammt, aus Kohle, Gas oder erneuerbaren Energien wie Windkraft gewonnen wurde. Doch auch die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein, so dass ein Stromausfall wie zuletzt in Nordamerika nicht möglich ist. Mit diesem Beschluss wurden frühere Erlasse der EU zum Energiemarkt wie die Binnenmarktrichtlinie verschärft.

Regulierungsinstanz ab Juli 2004

Die Bundesregierung muss sich nun beeilen. Bereits im März 2003 hatte sie entschieden, doch noch eine Regulierungsinstanz für den Energiemarkt zu schaffen. Da diese am 1. Juli 2004 ihre Arbeit aufnehmen soll, wird die Zeit knapp. Nun soll nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement offenbar die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) diese Aufgabe übernehmen. Einen entsprechenden Vorschlag kündigte am Montag (1. September 2003) die Sprecherin seines Ministeriums an. Wie genau die Behörde arbeiten soll und wie weit die Kontrolle der Energiekonzerne gehen wird, sei hingegen noch nicht entschieden.

Noch im September 2003 soll es nach Angaben aus Regierungskreisen ein Treffen zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Energiewirtschaft geben, um diese Fragen zu klären. Ein eindeutiges Vorbildmodell aus einem der anderen EU-Länder gibt es bislang nicht. Wie die Mitgliedsländer die bisherigen Richtlinien zum Energiemarkt umgesetzt haben, ist sehr unterschiedlich. Österreich, Italien und Großbritannien (siehe anhängenden Artikel "Europäische Energiebehörden") sind drei Beispiele.