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Politik

"Reichsbürger" wegen Mordes vor Gericht

26. Juni 2017

Wegen Mordes an einem Polizisten muss sich ein sogenannter Reichsbürger aus Georgensgmünd bei Nürnberg bald vor Gericht verantworten. Ebenfalls auf der Anklagebank sitzt ein Polizist, der den Täter kannte.

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Die Wohnung, aus der die tödlichen Schüsse fielen
Die Wohnung, aus der die tödlichen Schüsse fielenBild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Mordanklage gegen den "Reichsbürger" in vollem Umfang zugelassen, der im vergangenen Herbst einen Polizisten erschossen hatte. Dies erklärte ein Justizsprecher. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen Mord und versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach dpa-Informationen beginnt die Hauptverhandlung Ende August.

Der "Reichsbürger" hatte bei einem Routine-Einsatz im vergangenen Oktober auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde dabei getötet, zwei weitere wurden verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Jägers beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt.

Polizisten am 19. Oktober 2016 am Tatort
Polizisten am 19. Oktober 2016 am TatortBild: picture-alliance/dpa/N. Armer

Ein mitangeklagter Polizist muss sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen sah das Landgericht dagegen keinen ausreichenden Tatverdacht und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens am vergangenen Mittwoch ab. Aus Sicht der Kammer reichten die Erkenntnisse über den 51 Jahre alten Polizisten hier nicht für eine wahrscheinliche Verurteilung aus.

Der beschuldigte Kommissar ist seit Mitte November vom Dienst suspendiert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der 51-Jährige per Handy-Chat privat Kontakt zu dem "Reichsbürger" und wusste daher von dessen Waffenbesitz und Kontakten zu Gleichgesinnten. Trotzdem habe er nichts unternommen, um den tödlichen Einsatz zu verhindern - etwa seine Kollegen gewarnt. Die Kammer sah dies anders: Der Polizist sei nicht verpflichtet gewesen, alle seine privat erlangten Informationen über den "Reichsbürger" weiterzugeben. Denn sein Wissen habe "keinerlei konkreten Bezug zu einer drohenden Straftat" gehabt.

Die in etliche Kleinstgruppen zersplitterten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik und damit auch staatliche Autoritäten wie die Polizei nicht an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Sie gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Ein Teil vertritt nach Behördenangaben rechtsextremistische Positionen. Der Fall in Georgensgmünd führte bundesweit zu einem schärferen Vorgehen gegen die Szene.

Der Bewegung werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz mehr als 12.000 Menschen zugerechnet. Bei etwa 700 von ihnen handele es sich um Rechtsextremisten. Der Präsident des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, warnte vor der Bewegung. "Sorge bereitet uns, dass Reichsbürger häufig gewaltorientiert sind und eine hohe Affinität zu Waffen aufweisen", erklärte er. "Gewalttätige Aktivitäten haben im letzten Jahr deutlich zugenommen und richten sich vor allem gegen Vollzugsbeamte." Ein besonderes Augenmerk liege auf den mehr als 700 Anhängern der Bewegung, die eine Waffen-Erlaubnis besäßen. "Hier wirken wir zusammen mit den Ländern auf einen Entzug hin."

Der Bundesverfassungsschutz beobachtet die Reichsbürger seit November, vorher stand die Bewegung lediglich bei einigen Landesämtern auf der Beobachtungsliste.

stu/rb (afp, dpa, rtr)