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Rekordstrafe

21. Februar 2007

Nie zuvor hat die EU-Kommission eine so hohe Strafe wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt. Begründung: Es handelt sich um Wiederholungstäter und die Wettbewerbsverzerrungen werden noch in 20 Jahren zu spüren sein.

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Rekordstrafe für einen Wiederholungstäter: ThyssenKruppBild: AP

Fahrstuhl von innen, Foto: dpa
Aufgeblähte Preise für Fahrstühle und deren Wartung?Bild: picture-alliance/ dpa

Mit einer beispiellosen Strafe in Höhe von 992,3 Millionen Euro ist die EU-Kommission gegen ein Kartell von Fahrstuhl- und Rolltreppenherstellern vorgegangen. Allein auf ThyssenKrupp entfallen 479 Millionen Euro, wie der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch (21.2.) in Brüssel mitteilte. Dies sei das höchste Bußgeld, das die EU-Kommission jemals wegen Kartellabsprachen gegen einen einzelnen Konzern verhängt habe.

In der Erklärung der Kommission heißt es, die Strafe für ThyssenKrupp sei um 50 Prozent erhöht worden, "weil ThyssenKrupp ein Wiederholungstäter ist". Das Unternehmen war 1998 bereits wegen Kartellabsprachen im Edelstahlsektor bestraft worden.

"Empörendes" Vorgehen

Betroffen sind insgesamt 17 Tochter-Unternehmen von ThyssenKrupp, Kone, Otis, Schindler und Mitsubishi, die Aufzüge bauen. Kommissionssprecher Jonathan Todd erklärte, die Unternehmen hätten sich zwischen 1995 und 2004 in Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden gegenseitig Aufträge für den Bau und die Wartung von Aufzügen zugeschanzt und Preisabsprachen getroffen.

EU-Kommissarin Kroes, Foto: EU
Strafe soll den Unternehmen noch lange in Erinnerung bleiben: EU-Kommissarin KroesBild: EU

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, es sei empörend, wie die Einbau- und Wartungskosten bei Gebäuden künstlich aufgebläht wurden. Das Kartell habe dafür gesorgt, dass jeweils im Voraus bestimmte Mitglieder Aufträge bekamen - andere Kartellmitglieder hätten deshalb völlig überhöhte Angebote gemacht. Weil das Kartell nicht nur den Einbau von Rolltreppen und Fahrstühlen, sondern auch Wartungsverträge umfasst habe, seien die Auswirkungen noch 20 bis 50 Jahre zu spüren. "Die Erinnerung an die festgesetzten Geldbußen sollte für die betreffenden Unternehmen ebenso lange dauern", sagte Kroes.

Schadenersatzforderung möglich

Auch die EU selbst ist vermutlich Opfer des Kartells geworden, etwa beim Bau des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg oder bei der Renovierung des Hauptsitzes der Kommission in Brüssel. Geschädigte Kunden könnten nun Schadenersatz oder eine Neuverhandlung ihrer Verträge fordern. Ob die Kommission dies tut, sei noch nicht entschieden.

Stahl von ThyssenKrupp
ThyssenKrupp will Bußgeldbescheid prüfen,Bild: AP

Das US-Unternehmen Otis muss eine Strafe von 225 Millionen Euro zahlen, die Schindler AG (Schweiz) wurde zu 143,7 Euro und das finnische Unternehmen Kone zu 142,1 Millionen Euro Buße verurteilt. Kone bekam eine mildere Strafe, weil die Firma bei der Aufdeckung des Kartells mit der Kommission kooperiert hatte.

ThyssenKrupp will den Bußgeldbescheid der EU-Kommission wegen Wettbewerbsverstößen im Fahrstuhl und Rolltreppengeschäft rechtlich prüfen. "Der Bußgeldbescheid ist ThyssenKrupp noch nicht zugestellt worden, daher können Begründung und Bemessung der Bußgelder derzeit nicht nachvollzogen werden", teilte ThyssenKrupp am Mittwoch mit. Sobald die Geldbußen rechtskräftig gezahlt sind, fließen sie in den EU-Haushalt und senken damit die Beiträge der Mitgliedsländer. (ina)