1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Rente an Toten bezahlt

15. März 2003
https://p.dw.com/p/3O0j

Eine Berufsgenossenschaft hat einem Rentner noch bis viereinhalb Jahre nach seinem Tod monatlich knapp 500 Euro Rente überwiesen. Als die Genossenschaft vom Tod des Mannes erfuhr, verklagte sie die Postbank, die das Konto geführt hatte. In einem Vergleich entschied das Landgericht Bonn, dass die Postbank zwei Drittel des Gesamtschadens von mehr als 25.000 Euro übernehmen muss.

Als der Handwerker im Januar 1997 starb, hatte sein Sohn das Konto einfach auf seinen Namen umschreiben lassen, ohne dass die Genossenschaft davon erfuhr. Erst als viereinhalb Jahre später ein Rentenbescheid mit dem Vermerk "Unzustellbar" zurückkam, recherchierte die Genossenschaft und erfuhr vom Tod ihres Versicherten.