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Rente für die schnelle Nummer

21. Mai 2002

"Vollbusig, vielseitig und verschmust" – so locken viele Prostituierte per Anzeige ihre Freier. Ein neues Gesetz soll nun die rechtliche und soziale Gleichstellung der Prostituierten ermöglichen.

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Broschüre der Deutschen Hurenbewegung, 1996

Um aus der Schmuddelecke herauszukommen, sollen Deutschlands Prostituierte ihren Beruf als Gewerbe anmelden können. Das neue Gesetz ermöglicht freischaffenden und angestellten Prostituierten, sich nicht mehr nur verdeckt als "Mannequin" anzupreisen. Seit Anfang des Jahres können sie eine Kranken- und Rentenversicherung abschließen. Geplant ist sogar eine Jobbörse, in der "qualifizierte Frauen für Sex" werben können.

Bordell als Arbeitsplatz

Zwar wird das Prostituiertengesetz vom neugegründeten "Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen" begrüßt - es geht ihm aber nicht weit genug. Die meisten Prostituierten schrecken noch davor zurück, eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie befürchten den Zugriff des Finanzamtes. Den meisten Prostituierten ist nicht klar, dass Sozial-versicherung nichts mit der bestehenden Steuerpflicht zu tun hat. Ein Problem sind auch die Ehefrauen und Studentinnen, die nebenbei anschaffen gehen. Ihnen ist Schwarzgeld lieber, denn sie haben kein Interesse, ihre Anonymität aufzugeben.

Mit Touristenvisa auf den Strich

Warten auf Kundschaft
Prostituierte warten auf KundschaftBild: Bilderbox

Die rund 200.000 ausländischen Prostituierten in Deutschland betrifft das Gesetz ohnehin nicht, denn ihr Status ist noch gar nicht geregelt. Und selbst dann könnten die Vorschriften elegant umgangen werden: Viele Frauen und Mädchen aus Mittel- und Osteuropa kommen nämlich mit Touristenvisa in die Bundesrepublik und fahren von hier aus beispielsweise nach Straßburg weiter. In Frankreich ist Prostitution legal – Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung sind für einen Tagesausflug nicht erforderlich.

Sex mit Auflagen

In den Niederlanden ist der Status der Postituierten längst geklärt. Das Verbot der Bordelle wurde bereits im September 2000 aufgehoben. Das älteste Gewerbe der Welt ist dann erlaubt, wenn die Frau es freiwillig ausübt und älter als 17 Jahre ist. Bei den Frauen kommt das gut an und in der Praxis sieht das so aus: Die Gemeinden legen die Bedingungen fest, unter denen Bordelle genehmigt werden. Zu den Vorschriften gehören unter anderem die Mindestgröße der Zimmer, Brandschutz und Hygiene sowie ein ausreichender Vorrat an Kondomen. (jm)