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Rettungsring

Peter Stützle20. April 2008

Die Abgeordneten, die unter der Kuppel des Berliner Reichstags tagen, vertreten das deutsche Volk. So steht es in der Verfassung. Einige davon tun das ganz besonders: Die 25 Mitglieder des Petitionsausschusses.

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Bild: DW
Fernschreiber Autorenfoto, Peter Stützle

Die vielen deutschen Gesetze und Verordnungen lassen sich nur noch in Regalmetern messen. Man möchte meinen, sie decken alle Eventualitäten des Lebens ab. Doch weit gefehlt. Immer wieder laufen Bürger mit ihren Anliegen bei Behörden und Gerichten gegen Wände, weil kein Gesetz ihrem speziellen Problem gerecht wird, oder weil sich ein Gesetz ganz anders auswirkt, als es sich der Gesetzgeber vorgestellt hatte. Für solch Schiffbrüchige im Meer der Bürokratie gibt es einen letzten Rettungsring: Den Petitionsausschuss.

Oft weisen Anwälte, die mit ihrem Latein am Ende sind, ihre Mandanten auf die Möglichkeit einer Petition ans Parlament hin. Oder die Bürger werden selbst fündig, etwa indem sie im Internet www.bundestag.de eingeben. Sie sehen dann sofort links das Stichwort "Petitionen", und wenn sie das anklicken, sind sie mitten drin in den Informationen. Aber auch Beschwerden und Bitten, die etwa per Post ganz allgemein an den "sehr geehrten Deutschen Bundestag“ gerichtet sind, landen beim Petitionsausschuss.

Flut von Petitionen

Im Jahr 2006 - dem letzten, für das ein Bericht vorliegt - gingen auf diese Weise 16.766 Eingaben beim Petitionsausschuss ein. Abschließend behandelt wurden sogar 20.299 Petitionen, denn im Vorjahr, nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Arbeitsmarktreformen, hatten sich noch weit mehr Bürger hilfesuchend oder empört ans Parlament gewandt.

Nun ist es natürlich nicht so, dass die 25 Abgeordneten im Petitionsausschuss jede einzelne dieser Eingaben lesen und dann diskutieren - sie kämen sonst zu nichts anderem mehr. Vielmehr haben sie Mitarbeiter, welche die Post schon mal vorsortieren und einander ähnliche Eingaben thematisch bündeln. Diese Sammelübersichten werden dann im Ausschuss beraten. Nur in 415 Fällen kam es 2006 zu einer Einzelberatung. Oft genügt aber auch schon das Schreiben eines Ausschuss-Mitarbeiters mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts, damit eine Behörde einen Fehler zugibt und gar keine Beratung mehr nötig wird.

Rettungsring ohne Retter

Das alles klingt ungeheuer schön und demokratisch und bürgerfreundlich. Doch Anfang April hat der FDP-Abgeordnete Jens Ackermann, sogenannter "Obmann“ seiner Fraktion im Petitionsausschuss, kräftig in die Suppe gespuckt: "Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Gehör der Bürger durch den Deutschen Bundestag droht stillzustehen.“ Wichtige Petitionen befänden sich mehr als sechs Jahre in der Bearbeitung und die Betroffenen erhielten keine Klarheit, schimpfte der Liberale. Das gelte zum Beispiel beim Streit um bestimmte Rentenansprüche aus der untergegangenen DDR. Immerhin eine Frage, bei der die Betroffenen nicht unendlich Zeit zum Warten haben. Aber auch Fragen zum Asylrechts oder zur Visabearbeitung in deutschen Botschaften blieben jahrelang liegen. Ein solcher Rettungsring hilft natürlich wenig, den keiner aus dem Wasser zieht. Schuld sind nach Ansicht des Oppositionspolitikers Ackermann die Vertreter der regierenden CDU/CSU-Fraktion, die immer wieder "strittige Petitionen hinten anstellen“.

Im Abschlussbericht des Petitionsausschusses von 2006 ist auch die Klage zu lesen, dass dem Ausschuss die Zahl der Mitarbeiter gekürzt und damit die zügige Bearbeitung der Petitionen erschwert worden sei. Nun ist es aber der Bundestag selbst, der den Bundeshaushalt beschließt und damit auch die Zahl der Planstellen, die dem Petitionsausschuss zur Verfügung stehen. Mit der Kürzung verhielt sich der Bundestag folglich wie ein früherer Herrscher, der seinen Dienern auftrug, nicht mehr so viele Bittsteller vorzulassen.

Auch in den Bundesländern

Bei einigen Eingaben hat der Petitionsausschuss übrigens die Möglichkeit, sie ganz schnell wieder loszuwerden: Dann, wenn Landesgesetze betroffen sind. Dann werden sie direkt an einen der Petitionsausschüsse der 16 Landesparlamente durchgereicht. Bei immerhin jeder zehnten Petition war das 2006 der Fall. Und damit es nicht beim Weiterleiten von Post bleibt, treffen sich die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der 17 Petitionsausschüsse von Bund und Ländern einmal im Jahr. So auch jetzt, am 20. und 21. April, in Dresden.