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Richter schlägt HRE-Klägern Kompromiss vor

6. August 2009

Der bislang größte Schadenersatz-Prozess um die Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) ist auf nächstes Jahr vertagt worden. Ob sich die Kläger mit ihren Millionenforderungen durchsetzen können, ist weiter offen.

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Logo der HRE (Foto: AP)
Grünes Licht für die Kläger im Prozess gegen die HRE? Im Januar wird weiterverhandeltBild: AP

Zu einem Vergleichsvorschlag des Landgerichts München I wollten sich am Donnerstag (06.08.2009) weder Kläger noch HRE äußern. Die Kläger fordern 320 Millionen Euro Schadenersatz, die im Falle einer Verurteilung der HRE der Bund als Inhaber der Bank aufbringen müsste. Je nach Zeitpunkt der Aktienkäufe könnte die HRE zehn bis 100 Prozent des entstandenen Schadens zahlen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Ruderisch. Allerdings könne dies nur für den Zeitraum zwischen Ende November 2007 und Mitte Januar 2008 gelten, in dem die Bank möglicherweise schon Kenntnis von Belastungen durch die Finanzkrise hatte.

Der Richter bemängelte die von dem Frankfurter Rechtsanwalt Andreas Tilp vertretene Sammelklage von insgesamt 56 Fonds an etlichen Punkten. Es sei unklar, wer genau hinter den Forderungen stehe. Außerdem fehle eine sachliche Begründung für die Forderungen. "Im Moment ist für uns die Klage nicht entscheidungsreif", sagte der Richter nach der Verhandlung.

Im Januar wird weiterverhandelt

Gebündelte Geldscheine (Foto: dpa)
Die Kläger fordern insgesamt 320 Millionen Euro von der HREBild: dpa/PA

Das Gericht gab Tilp und dessen Kanzlei allerdings bis zum 10. Oktober Gelegenheit, die Mängel in der Klage zu beseitigen. Die HRE-Vertreter wiederum erhielten bis zum 15. Dezember eine Frist, um auf die Überarbeitung zu reagieren. Weiter verhandelt werden soll dann am 14. Januar 2010. Ruderisch regte gleichzeitig einen Vergleich an. Würden beide Seiten diesen Vorschlag annehmen, würde sich die Forderung von 320 Millionen Euro deutlich reduzieren.

Bund verhinderte den Crash der Bank

Steinbrück im Portrait (Foto: AP)
Für Steinbrück ist klar: der Bund würde haftenBild: AP

Alleine in München sind nach Angaben des Gerichts im Moment mehr als 50 Klagen von Anlegern anhängig. Diese fühlen sich von der früheren HRE-Führung hinters Licht geführt und durch falsche Angaben zum Aktienkauf veranlasst. Die HRE stand im Zuge der weltweiten Immobilienkrise durch riskante Geschäfte in Milliardenhöhe am Rande des Zusammenbruchs. Dieser konnte nur durch die Hilfe des Bundes verhindert werden.

Da der Konzern nach der Beinahe-Pleite im vergangenen Jahr inzwischen dem Staat gehört, richten sich die Klagen nach Einschätzung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) letztlich gegen den Bund und somit auch die Steuerzahler. Einem Anleger hatte das Gericht bereits in einem Prozess im Juni rund 4000 Euro Schadenersatz zugesprochen, dagegen legte die HRE allerdings Revision ein.

Und auch im Wirtschaftsministerium macht man sich Gedanken, wie man mit der HRE-Pleite umgeht: Als Reaktion auf die Bankenpleite plant Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg eine Art staatliche Zwangsverwaltung für vom Kollaps bedrohte systemrelevante Banken für die Zeit nach der Bundestagswahl.

Guttenberg plant Alternative zu Not-Verstaatlichungen

Zu Guttenberg im Portrait (Foto: AP)
Wirtschaftsminister zu Guttenberg bastelt bereits an Alternativen für weitere Banken-VerstaatlichungenBild: AP

Ein Gesetz mit einer solchen "Restrukturierungsverwaltung" werde vorbereitet, bestätigte das Ministerium am Donnerstag in Berlin. Damit soll eine Alternative zur Not-Verstaatlichung wie bei der HRE geschaffen werden. Ziel ist es zu verhindern, dass Banken leichtfertig Risiken eingehen, weil sie sich auf staatliche Krisenhilfen verlassen. Laut "Süddeutscher Zeitung" wurde der Gesetzentwurf vom Wirtschaftsministerium zusammen mit der Wirtschaftskanzlei Linklaters ausgearbeitet. Das Insolvenzrecht soll so geändert werden, dass es künftig auch auf systemrelevante Banken angewandt werden kann, ohne dass die Gefahr von Verwerfungen auf dem Finanzmarkt oder gar sein gänzlicher Zusammenbruch droht. Die gefährdeten Institute sollen mit der neuen Regelung im Fall einer drohenden Pleite stabilisiert und restrukturiert werden können. (mbö/ml/dpa/rtr/afp)

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