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Richter stärken erneut Homo-Ehe

9. August 2012

Die Regierungsparteien streiten weiter über die Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften. Ein Rüffel des Bundesverfassungsgerichts sorgt für zusätzlichen Zündstoff.

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Lesbisches Paar mit verschlungenen Händen (Foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichbehandlung von Homo-Ehen bei der Grunderwerbssteuer angemahnt und damit den Druck auf die Politik erhöht. Die Karlsruher Richter erklärten die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren bei dieser Steuer für verfassungswidrig. Nun muss der Gesetzgeber bis Ende des Jahres eine Neuregelung rückwirkend zum 1. August 2001 beschließen.

Allerdings stemmt sich die Unionspitze gegen die weitere Gleichstellung von Schwulen und Lesben und gerät deshalb unter Druck. FDP-Chef Philipp Rösler will nun alle Benachteiligungen aus dem Weg zu räumen. Wie CDU-Familienministerin Kristina Schröder spricht sich jetzt auch der Vizekanzler für eine konsequente Steuergleichheit aus: Gleiche Pflichten müssten gleiche Rechte nach sich ziehen. Doch CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble stellt sich quer: Es solle bis 2013 gewartet werden. Dann werde möglicherweise das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung treffen. Auch CSU-Chef Horst Seehofer winkt ab: "Ehe und Familie sollten privilegiert bleiben ", sagte er der Zeitung "Die Welt". Ähnlich argumentierten die katholischen Bischöfe.

Auch die Opposition drängelt

Für Rösler ist jedoch "die Zeit jetzt reif“. Das habe das Karlsruher-Urteil noch einmal deutlich gemacht. Und mit dieser Argumentation steht er nicht alleine. Neben führenden Parteifreunden fordern auch 13 CDU-Abgeordnete mehr Gleichberechtigung. Und keiner von ihnen will länger warten. Die Opposition drängelt ohnehin: SPD-Fraktionschef Frank Walter Steinmeier kündigte einen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag an: „Dann werden wir sehen, ob die sich die Unionsfraktion sich dazu bekennt“, sagte er der "Rheinischen Post“. Und Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck ist überzeugt: Wer das Urteil zur Grunderwerbsteuer liest, "kann sich an fünf Fingern ausrechnen, wie das Bundesverfassungsgericht über das Einkommenssteuerrecht für Eingetragene Lebenspartner denkt". Die Ungleichbehandlung sei klar verfassungswidrig.

Berlin/ Bundesfinanzminister Wolfgang Schaeuble (CDU) (Foto:DAPD)
Hat keine Eile: Bundesfinanzminister Wolfgang SchäubleBild: dapd

Bundeskanzlerin Angela Merkel hält sich noch bedeckt. Sie würde sich zwar auch im Urlaub mit der Angelegenheit befassen, wolle sich aber nicht aus der Ferne äußern. Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter verwies auf den Koalitionsvertrag. Dort sei vereinbart, Benachteiligungen und Ungleichheit im Steuerrecht abzubauen. Allzu viel Zeit wird die Kanzlerin nicht haben, um die unterschiedlichen Positionen zusammenzuführen, denn auch der Bundesrat hat die Regierung gebeten, ein Steuersplitting für eingetragende Lebenspartnerschaften einzuführen.

lg/rb (afp, dapd, dpa, rtr)