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Romantik mit Polizeischutz

23. Februar 2004
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Ein schlagwütiger chilenischer Ehemann muss seine Frau zur Strafe zu einem "romantischen Abendessen" in einem eleganten Restaurant ausführen. Das entschied eine Richterin in der nordchilenischen Stadt Arica und entsprach damit dem Antrag der Anklage. Der Mann habe seine Frau Ende vergangenen Jahres (2003) in betrunkenem Zustand verprügelt. Später habe er sie aber öffentlich um Vergebung gebeten.

Die Richterin verordnete für das romantische Versöhnungsmahl allerdings Auflagen: Der Ehemann darf keinen Tropfen Alkohol zu sich zu nehmen und für alle Fälle sitzt ein Polizist zum Schutz der Frau mit im Restaurant.