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Kompetenz-Wirrwarr

Claudia Auer20. Oktober 2006

Während Präsident Wladimir Putin beim EU-Gipfeltreffen die Regierungschefs der Union traf, kämpften Mitarbeiter der Nicht-Regierungsorganisationen mit unklaren Kompetenzen in den russischen Behörden.

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Paragrafenzeichen auf einem Blatt Papier
Das neue russische Registrierungsgesetz birgt Unklarheiten in sichBild: BilderBox

Falk Bomsdorf wollte auf Nummer sicher gehen. Weil sein Visum am Donnerstagabend (19.10.) auslief, wollte der Leiter des Büros der Friedrich-Naumann-Stiftung in Russland vorsichtshalber zurück nach Deutschland. Als ihn die deutsche Botschaft in Russland davon in Kenntnis setzt, dass er dennoch bleiben könne, saß er schon im Flugzeug auf dem Weg nach Berlin.

Vorausgegangen war dem ein Krisengespräch zwischen dem deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier und seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow. Wie in Berlin zu hören war, habe Lawrow eine Lösung in der Visafrage zugesagt, so dass den Mitarbeitern der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) keine Probleme drohten. "Die Bundesrepublik geht daher fest davon aus, dass sich die Angelegenheit damit auf einem guten Weg befindet", erklärte ein Sprecher des deutschen Außenministeriums.

Ungeklärte Zuständigkeiten

Dass die Visafrage für die Mitarbeiter der ausländischen NGOs administrativ nicht geklärt ist, wurde erst am Montag (16.10.) bekannt. "In dem neuen Registrierungsgesetz ist offenbar vergessen worden, eine Zuständigkeitsregelung in Bezug auf die Visa zu treffen", erklärt sich Falk Bomsdorf die aktuelle Situation. Früher seien die Visa-Angelegenheiten bei der Justizbehörde behandelt worden. Nun gebe es dafür eine neue Behörde, den Registrierungsdienst der russischen Föderation. Der fühle sich jedoch nicht zuständig. Für Bomsdorf wurde eine Zwischenlösung gefunden. Er hat ein Visum für weitere drei Monate bekommen.

Von dem Kompetenz-Wirrwarr der russischen Behörden sind jedoch nicht alle Mitarbeiter von ausländischen NGOs betroffen, da die Visa unterschiedlich lange Laufzeiten haben. Welche russische Behörde in Zukunft zuständig sein wird, ist noch nicht bekannt.

Registrierungen stehen noch aus

Russlands Präsident Wladimir Putin
Präsident Putin ist zu Gast beim EU-Gipfeltreffen, während bei ihm zu Hause die NGOs bangenBild: AP

Zu schaffen macht den Organisationen jedoch weiterhin das neue Registrierungsgesetz. Bis zum 18. Oktober mussten sich die etwa 200 ausländischen Nichtregierungsorganisationen in Russland neu erfassen lassen. Das Problem: Im Fall von 93 Organisationen hätte der Prozess nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, teilte Anatoli Pantschenko vom Justizministerium mit. "Wir werden unser Bestes tun, um sie so schnell wie möglich zu bearbeiten, so dass sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können". Die Behörden warfen nun den NGOs vor, die Anträge nicht rechtzeitig vorgelegt zu haben. Das kann Peter Franck von Amnesty International bestätigen. Auch die Menschenrechtsorganisation wartet noch auf einen Bescheid der russischen Behörden. "Wir sind - wie viele andere auch - noch nicht registriert worden, weil wir die Unterlagen recht spät eingereicht haben. Wir erwarten die Entscheidung aber innerhalb eines Monats."

Viel verändert habe sich durch das Gesetz nicht. Die Büroarbeit könne trotz der schwebenden Verfahren weiterlaufen. "Da muss niemand Angst haben, dass Konten eingefroren werden und man Mitarbeiter entlassen oder das Büro kündigen muss", erklärt Franck. Lediglich die Arbeit nach außen hätten die NGOs einstellen müssen. Das sei aber schon vorher absehbar gewesen. "Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass das Gesetz gegen NGOs vorgeht und die Arbeit komplett lahmlegt."