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"Gute Nachricht für die Gerechtigkeit"

Basak Özay26. Januar 2016

Die beiden Brüder der vor elf Jahren in Berlin ermordeten Hatun Sürücü müssen sich in Istanbul vor Gericht verantworten. Das Verfahren erläutert der Berliner Jurist Abdurrahim Vural.

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Grab mit Bild von Hatun Sürücü (Foto: picture alliance/dpa)
Bild: picture alliance/dpa

DW: Herr Vural, was erwarten Sie von diesem Prozess?

Vural: Allein die Tatsache, dass der Prozess jetzt stattfindet, ist eine gute Nachricht für die Gerechtigkeit und das Vertrauen in die Justiz. Es soll nicht der Eindruck bei den Menschen entstehen, dass man sich einfach durch Flucht seiner Strafe und Verantwortung entziehen kann.

Könnten Sie bitte noch einmal die rechtlichen Hintergründe erläutern?

Dass der Prozess in der Türkei neu aufgerollt wird, ist ganz normal. Was nicht normal ist und überhaupt nicht nachvollzogen werden kann, ist, dass den beiden Angeklagten bisher in der Türkei kein Prozess gemacht wurde. Die angeklagten Brüder wurden zunächst aus Mangel an Beweisen beim Landgericht Berlin freigesprochen. 2007 hatte aber der Bundesgerichtshof die Freisprüche aufgehoben und auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert. Ein neuer Prozess kam nicht mehr zustande, da die Angeklagten sich in die Türkei abgesetzt hatten. Sie waren seit Jahren international zur Fahndung ausgeschrieben. Anfang 2009 hatte ich als Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft bei der Generalstaatsanwaltschaft in der Türkei Strafanzeige gegen die beiden jetzt angeklagten Brüder erstattet, auf die Rechts- und Beweislage in Deutschland hingewiesen und gefordert, dass den Brüdern in der Türkei der Prozess gemacht wird. Leider wollte damals die türkische Generalstaatsanwaltschaft nicht tätig werden. Ich habe immer wieder bei der türkischen Generalstaatsanwaltschaft gedrängt, das Verfahren gegen die beiden Brüder neu aufzurollen. Im Frühjahr 2013 forderte dann die Generalstaatsanwaltschaft der Türkei bei der Berliner Justiz den gesamten Aktensatz an. In mühsamer Kleinarbeit wurde jedes Wort ins Türkische übersetzt, jeder Hinweis, jede Spur aus dem alten Verfahren ausgewertet. Am Ende kam es zur Anklageschrift, die den Brüdern die Begehung eines Mordes an Frau Hatun Sürücü vorwirft.

Abdurrahim Vural (Foto: picture-alliance/dpa/B. Settnik)
Abdurrahim Vural erwartet für die Brüder eine lebenslängliche HaftstrafeBild: picture-alliance/dpa/B. Settnik

Glauben Sie, dass die Brüder von Frau Sürücü in der Türkei lebenslänglich verurteilt werden?

Im Verfahren in Istanbul wird vieles davon abhängen, ob es der Staatsanwaltschaft gelingt, die Aussage der Kronzeugin Melek A. aus dem Berliner Prozess ins Zentrum der Beweisaufnahme zu rücken. Melek A. war die Freundin von Frau Sürücü. Sie belastete im ersten Verfahren in Berlin auch die beiden Brüder Mutlu und Alpaslan schwer. Der Bundesgerichtshof sah die Aussagen von Melek A., anders als das Landgericht Berlin, als glaubwürdig an. Da die angeklagten Brüder durch die Istanbuler Staatsanwaltschaft auch wegen Mordes angeklagt wurden, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die Angeklagten zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt werden und sogar eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, damit Sie nicht unter 25 Jahre inhaftiert werden. Wenn sich die Angeklagten nicht in die Türkei abgesetzt hätten, so hätten die Angeklagten nach dem Bundesgerichtshofurteil eine lebenslängliche Freiheitsstrafe bekommen. Die türkische Justiz wird den riesigen Aufwand für dieses Verfahren kaum auf sich genommen haben, um die beiden Brüder als freie Männer aus dem Gerichtssaal zu entlassen.

Welche Bedeutung hat der Prozess für die Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland in Bezug auf Justizangelegenheiten?

Es gibt ein internationales Abkommen für bestimmte Verfahren für eine Auslieferung von Straftätern. Zwischen Deutschland und der Türkei gilt das europäische Auslieferungsabkommen von 1957. Darin verpflichten sich die Staaten grundsätzlich, gesuchte Straftäter an das jeweilige Partnerland auszuliefern, jedoch nicht eigene Staatsbürger. Die Türkei liefert genauso wie die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ihre eigenen Staatsbürger nicht aus und hat auch in diesem Fall eine Auslieferung abgelehnt. In Zukunft sollte es auf juristische Ebene zwischen der Türkei und Deutschland eine bessere Zusammenarbeit geben, damit die Straftäter insbesondere wegen Verjährungen nicht straflos davonkommen. In diesem Fall ist mit einer Verjährung der Taten der Angeklagten nicht zu rechnen, weil auch in der Türkei Mord nicht verjährt. Wir werden als Islamische Gemeinde in Deutschland den Fall weiter verfolgen.

Der Berliner Jurist Abdurrahim Vural trat beim Prozess in Deutschland als Anwalt der Nebenklage auf. Er hat 2010 versucht, das Verfahren in der Türkei neu aufrollen zu lassen.

Das Gespräch führte Basak Özay.