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Politik

Zwei Salafisten als Terrorhelfer verurteilt

20. Juli 2017

Je sechs Jahre Haft für den früheren Vorsitzenden des bereits verbotenen Moscheevereins "Fussilet 33" und seinen Mitangeklagten: Sie sollen eine in Syrien operierende Terrororganisation unterstützt haben.

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Berlin Fussilet-Moschee - Prozess
Bild: Getty Images/S. Gallup

Der 43-jährige Hauptangeklagte Ismet D. sei eine "Schlüsselfigur der islamistischen Szene Berlins" gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts sah es als erwiesen an, dass Ismet D. und der 45 Jahre alte Emin F. die in Syrien aktive Dschihadistengruppe Dschunud al-Scham von Berlin aus durch finanzielle und organisatorische Hilfe förderten. Ismet D., der sich selbst zum "Emir" ernannt hatte, habe in Predigten und Unterrichtseinheiten für den bewaffneten Dschihad geworben.

Als "Deckmantel" für ihre Geschäfte nutzten die beiden nach Überzeugung der Richter den von ihnen mitbegründeten Moscheeverein "Fussilet 33". Die Glaubensbruderschaft wurde Anfang des Jahres bekannt, weil auch Anis Amri, der islamistische Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, dort verkehrt sein soll. Im Februar verbot die Innenbehörde "Fussilet 33" und untersagte der Vereinigung jede weitere Aktivität.

Hinweis Moschee Fussilet endgültig geschlossen
Das Ende des Moscheevereins "Fussilet 33" in BerlinBild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Lieferung von Geld und islamistischen Kämpfern

In dem aktuellen Verfahren verurteilte das Gericht die beiden Männer konkret wegen der Schleusung von vier Islamisten aus dem Kaukasus, die sich 2013 in Syrien der Terrorgruppe anschließen wollten. Außerdem sollen die Angeklagten den Kampf von Dschunud al-Scham bis April 2014 durch die Überweisung von 3650 Euro unterstützt haben.

Beide Angeklagten wurden vor zweieinhalb Jahren festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Der 43-Jährige erklärte, er sei Salafist und symphatisiere mit der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS). Das bedeute aber nicht, dass er Terroranschläge unterstütze. Sein Verteidiger sprach von einem Fehlurteil. Es wird mit einer Revision gerechnet.

fab/kle (afp, dpa)