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Schily soll büßen

23. April 2008

Als erster Bundestagsabgeordneter muss der frühere Innenminister Otto Schily (75) wegen unterlassener Veröffentlichung von Nebeneinkünften ein Bußgeld von 22.017 Euro zahlen. Schily wehrt sich jedoch weiter.

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Archivfoto: Schily vor Untersuchungsausschuss (Quelle: AP)
Schily beruft sich auf seine Schweigepflicht als AnwaltBild: AP

Das Bundestagspräsidium verhängte die Strafe am Mittwoch (23.04.2008) einvernehmlich gegen den SPD-Politiker. Er hatte trotz mehrfacher Aufforderung Anwaltshonorare verschwiegen und damit gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete verstoßen. Er beruft sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Schily kündigte nach der Entscheidung an, gegen das Ordungsgeld klagen zu wollen. Er muss dafür Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

Bereits Ende Februar war der SPD-Abgeordnete vom Bundestagspräsidium gerügt worden. Vor der Entscheidung über das Bußgeld wurde Schily aber nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die er fristgerecht Ende März einreichte.

Das Bußgeld entspricht drei Monatsdiäten. Der Sanktionsrahmen wurde damit nur zur Hälfte ausgeschöpft. Möglich gewesen wäre die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung und damit 44.034 Euro. Es ist das erste Mal, dass ein Bundestagsabgeordneter wegen unterlassener Veröffentlichung von Nebentätigkeiten sanktioniert wird.



Archivfoto: Otto Schily hebt die Hand (Quelle: AP)
Will seine Nebeneinkünfte auch weiterhin geheimhalten: Otto SchilyBild: AP

Nur Vortragshonorare gemeldet

Schily, der auch Alterspräsident des Bundestages ist und von 1998 bis 2005 der Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder angehörte, hat einen Teil seiner Nebeneinkünfte ordnungsgemäß an den Bundestagspräsidenten gemeldet. Auf der Internetseite des Bundestags sind unter dem Punkt "Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat" acht Vorträge angegeben, die der SPD-Abgeordnete bei Unternehmensveranstaltungen oder im Auftrag von Stiftungen hielt. Für sechs davon gab Schily die Einkommensstufe drei an. Das heißt, er erhielt mehr als 7000 Euro dafür.

Ohne Einkommensstufe gab Schily dagegen die Tätigkeit "Rechtsanwalt, Berlin" an. Genau um diesen Punkt dreht sich sein Streit mit dem Bundestagspräsidium. Schily weigert sich unter Berufung auf seine anwaltliche Schweigepflicht, diese Einkünfte zu veröffentlichen.

Honorare von 140.000 Euro?

Die Verhaltensregeln des Bundestages sehen eine Anzeigepflicht für alle Nebeneinkünfte vor. Diese entfalle nur, "wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1000 Euro im Monat oder von 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigt". Damit soll transparent werden, ob das Abstimmungsverhalten eines Parlamentariers möglicherweise durch finanzielle Abhängigkeiten bestimmt wird.

Im Fall Schily geht es aber um mehr Geld. Nach Medienberichten soll Schily für eine anwaltliche Beratung des Siemens-Konzerns ein Honorar von 140.000 Euro erhalten haben. Gegen Siemens ermittelt derzeit die Staatswnwaltschaft wegen mutmaßlicher Schmiergeldzahlungen, mit denen der Konzern veruscht haben soll, Aufträge zu erlangen und Gewerkschaftern wohlgesonnen zu stimmen.(mas)