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Schleppende Justizreformen in Bulgarien

24. Februar 2005

Die Europäische Kommission befürwortet den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU. Allerdings verlangt Brüssel von Sofia weitere Reformen. Dazu äußert sich die bulgarische EU-Ministerin Meglena Kuneva im Interview.

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Interview mit DW-RADIO/Bulgarisch


DW-RADIO/Bulgarisch: Die EU-Kommission hat am Dienstag (22.2.) positiv auf den Abschluss der Beitrittsverhandlungen reagiert und sich für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU am 1. Januar 2007 ausgesprochen. Frau Ministerin, wie sieht der weitere Zeitplan des Beitrittsprozesses aus?

Meglena Kuneva: Wir werden nun den nächsten Schritt machen: die Vorbereitung einer Stellungnahme der bulgarischen Regierung, die zusammen mit der Zustimmung des Europäischen Parlament am 13. April erscheinen kann.

Sie haben sich in Brüssel mit Erweiterungskommissar Olli Rehn getroffen. Danach waren auch beunruhigende Informationen zu hören. Bulgarien müsse sich vor allem noch erheblich bemühen, die Beitrittskriterien im Bereich der Justiz zu Erfüllen, hieß es aus Brüssel.

Es gab keine Bemerkungen in unseren Gespräch mit Olli Rehn hinsichtlich einer Verzögerung oder gar eines Zweifels an der Art und Weise der bulgarischen EU-Vorbereitungen. Ich denke allerdings, wir können nicht überrascht sein und auch keine politische Partei in Bulgarien darf so tun, als ob hier kein Problem existiert. Ich bin dagegen, dass dieses Problem nur auf das Negativ-Konto der Regierung verbucht wird. Im Gegenteil: Die Justizreform kann und muss im Konsens mit der Opposition durchgeführt werden. So geschieht es übrigens überall in Europa. Seltsamerweise vergisst man leider in Bulgarien, dass die Regierung schon im September 2004 die Novelle der Strafprozessordnung ins Parlament eingebracht hat. Diese Novelle wurde übrigens damals ohne Widerspruch von der Opposition akzeptiert. Jetzt aber heißt es von Seiten der Opposition, die Regierung habe kein Konzept und die Reform könne erst von dem im Juni neu zu wählenden Parlament verabschiedet werden. Ich finde es verantwortungslos so zu tun, als ob wir noch im Dunkeln tappen.

Wann und unter welchen Umständen könnte die Vorbehaltsklausel in Kraft treten, die den EU-Beitritt Bulgariens um ein Jahr verzögern könnte?

Zurzeit sehe ich keine andere Gefahr, als die bereits erwähnte. Zugleich muss ich aber unterstreichen, dass im Justizbereich bereits sehr viel getan worden ist. Das Einzige, was von unseren Partnern in Europa noch beanstandet wird, ist die so genannte Vorgerichtsphase, also der Bereich der Ermittlung. Das heißt, ob die Ermittler der Staatsanwaltschaft oder der Polizei unterstehen bzw. einer eigenen Behörde angehören sollen. Wir müssen dieses Problem aus der Welt schaffen. Dazu werden wir uns im April vertraglich gegenüber der EU verpflichten. Kurz gesagt: Die Vorbehaltsklausel wird nur wirksam werden, falls wir in den nächsten Monaten nicht handeln.

Das Interview führte Alexander Andreev
DW-RADIO/Bulgarisch, 22.2.2005, Fokus Ost-Südost