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Schröder befeuert Debatte um Homo-Ehen

Jens Thurau7. August 2012

Räumt die CDU schon wieder eine konservative Grundposition? Dass homosexuelle Paare steuerlich genauso behandelt werden wie Ehepaare, galt in der Union bislang als Verrat an den ureigenen Werten.

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Zwei übereinander gelegte Männerhände mit Eheringen (APN Photo/Benjamin Sklar) *** zu APD5089 ***
Bild: AP

CDU-Familienministerin Kristina Schröder ist auch dafür, homosexuellen Partnern die gleichen steuerlichen Vorteile zu gewähren wie klassischen Ehepaaren. Das hatten zuletzt schon 13 mutige CDU-Bundestagabgeordnete gefordert.

Schröder stimmte ihnen nun zu. „Dieser Vorstoß aus der Fraktion kommt zur rechten Zeit“, zitierte die Süddeutsche Zeitung die Ministerin, „denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte.“ Schwule leben konservative Werte? Das ist Stoff für hitzige Debatten an so manchem CDU-Stammtisch. Lange hatte sich die Union gegen die Anerkennung von homosexuellen Lebenspartnerschaften gewehrt, schließlich konnte sie sich der Zeitströmung aber nicht mehr entgegenstellen.

Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare vor dem Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. So heißen in Deutschland homosexuelle Ehepaare. Damit übernehmen sie Pflichten, beispielsweise für gegenseitige Unterhaltszahlungen. Sie erhalten aber auch Rechte, beispielsweise in Erbangelegenheiten. Die steuerlichen Privilegien der Ehe von Mann und Frau gegenüber homosexuellen Paaren blieben bislang allerdings unangetastet.

Bundesfamilienministerin Kristina Schroeder (CDU), und Sachsens Ministerpraesident Stanislaw Tillich (CDU, 3.v.l.) sitzen in Berlin waehrend einer Pressekonferenz nebeneinander. Foto: Timur Emek/dapd
Bundesfamilienministerin Kristina SchröderBild: Timur Emek/dapd

Rückendeckung aus Karlsruhe

Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgericht der Diskussion neue Nahrung gegeben: Die Richter entschieden, dass schwule und lesbische Staatsdiener wie Richter oder Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht Ehegatten gleichgestellt werden müssen – wenn sie in einer sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. 

Auch der Familienzuschlag steht schwul-lesbischen Paaren demnach zu. Die 13 CDU-Abgeordneten veröffentlichten deshalb eine Erklärung, in der es hieß: „Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen, wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag.“ Nach der Sommerpause wollen die Abgeordneten im Deutschen Bundestag den Antrag einbringen, auch das Steuerrecht entsprechend zu ändern.

Ehepaare genießen in Deutschland große steuerliche Vorteile. Ihre Einkommen werden zusammengerechnet und dann versteuert – vor allem bei hohen Einkommen führt das zu Ersparnissen. Die Regierungspartei FDP, aber auch die Oppositionsparteien sind schon lange dafür, homosexuellen Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte einzuräumen. CDU und CSU sperren sich noch. Widerstand gegen eine Änderung des geltenden Rechts kommt vor allem auch aus dem Bundesfinanzministerium. Das Ehegattensplitting hänge zusammen mit der "Förderung des Rechtsinstituts der Ehe, insbesondere im Hinblick auf seine bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern", so eine Sprecherin des Ministeriums. Daher gebe es keinen Bedarf für eine gesetzliche Änderung.

Interview zur Homoehe # 07.08.2012 # Journal deutsch