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Haftbefehl gegen Assange bleibt in Kraft

25. Mai 2016

Nach einem UN-Bericht hatte der Wikileaks-Gründer neue Hoffnung geschöpft. Assange werde weiter wegen Vergewaltigung verdächtigt und müsse sich der Justiz stellen, urteilten aber jetzt erneut Stockholmer Richter.

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Wikileaks-Gründer Julian Assange auf dem Balkan der Botschaft Ecuadors in London (foto: picture-alliance/dpa/Sputnik)
Julian Assange auf dem Balkon der Botschaft Ecuadors in London, in der Hand die UN-AnalyseBild: picture-alliance/dpa/MacNaughton/Sputnik

Seit 2012 sitzt der australische Initiator der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, in der Botschaft Ecuadors in London fest. Und dies wird wohl auch noch eine Weile so bleiben: Die schwedische Justiz bestätigte jetzt den europäischen Haftbefehl gegen ihn. Ein Stockholmer Bezirksgericht wies den Antrag von Assanges Anwälten zurück, diesen Haftbefehl aufzuheben. Assange sei nach wie vor "der Vergewaltigung verdächtig", entschied das Gericht. Zudem bestehe weiter die Gefahr, dass er sich der Justiz entziehe.

Einvernehmlicher Sex?

Der europäische Haftbefehl gegen Assange stammt aus dem Jahr 2010, als er wegen Vergewaltigung angezeigt worden war. Die Justizbehörden des skandinavischen Landes wollen ihn deswegen vernehmen. Der Internet-Aktivist und Journalist sagt, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, die Anschuldigungen weist er als politisch motiviert zurück. Er flüchtete 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London, um sich einer Festnahme zu entziehen.

Im Falle seiner Überstellung an Schweden fürchtet der Australier eine Auslieferung durch Stockholm an die USA, wo ihm wegen Geheimnisverrats eine langjährige Haftstrafe und möglicherweise sogar die Todesstrafe droht.

Hoffnung auf seine Freiheit hatte der heute 44-Jährige im Februar geschöpft. Damals war eine UN-Arbeitsgruppe zu dem Schluss gekommen, das Botschaftsexil in London sei eine "willkürliche Inhaftierung", Assange habe anstelle seiner Festnahme Anrecht auf Entschädigung.

SC/mak (afp, rtr)