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Schweiz erlässt Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

31. März 2012

Der Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz bekommt eine neue Dimension: Drei Fahndern aus Nordrhein-Westfalen droht Gefängnis, wenn sie in die Schweiz einreisen.

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Schweizer Fahne spiegelt sich in CD (Archivfoto: dapd)
Bild: dapd

Hintergrund ist der Ankauf einer Steuersünder-CD im Februar 2010. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die CD mit Daten von deutschen Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse für 2,5 Millionen Euro von einem Informanten gekauft. Daran beteiligt: Drei Steuerfahnder, die den Ankauf mit ausgehandelt hatte - und denen einem Bericht der "Bild am Sonntag" zufolge nun juristische Konsequenzen drohen.

Die Schweizer Justiz habe gegen die drei Beamten Haftbefehle erlassen, berichtet das Blatt und beruft sich dabei auf ein Schreiben der Schweizer Bundesbehörden, das am Freitag in Düsseldorf eingegangen sein soll. Den deutschen Fahndern wird demnach "nachrichtliche Wirtschaftsspionage" vorgeworfen. Eine Auslieferung müssen die deutschen Beamten zwar nicht fürchten, bei einer Einreise in die Schweiz riskieren sie aber künftig ihre Verhaftung.

NRW-Ministerpräsidentin Kraft: "Ungeheuerlicher Vorgang!"

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft reagierte empört: "Für mich ist das ein ungeheuerlicher Vorgang", sagte sie der "Bild"-Zeitung. "Wir verwahren uns als Land Nordrhein-Westfalen davor, dass unsere Mitarbeiter in ein kriminelles Licht gerückt werden." Kraft stellte sich ausdrücklich hinter ihre Beamten: "Die NRW-Steuerfahnder haben nur ihre Pflicht getan, deutsche Steuerbetrüger zu jagen, die ihr Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten geschafft haben." Nordrhein-Westfalen empfinde das Vorgehen der Schweiz "als schwere Belastung der Situation".

Gleichzeitig äußerte die Ministerpräsidentin massive Kritik an dem geplanten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz und bekräftigte die Ablehnung der SPD im Bundesrat: "Es gibt nach wie vor zu große Schlupflöcher für deutsche Steuerbetrüger", sagte Kraft der Zeitung. "Das ist den ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar."

Deutschland und die Schweiz hatten das Abkommen im September unterzeichnet. Mit dem Vertrag sollen Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz künftig pauschal besteuert werden. Demnach gilt ab 2013 für alle Schweizer Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger eine Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent. Das Abkommen sieht zudem die rückwirkende Besteuerung bis 2000 vor. Diese Zahlungen sollen anonym bleiben können.

fw/haz (dapd, afp)