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Schweizer gegen Mindestlohn

18. Mai 2014

Die Schweizer haben die Einführung eines Mindestlohns mit großer Mehrheit abgelehnt. Bei einer Volksabstimmung stimmten knapp 76 Prozent mit Nein. Auch neue Kampfjets halten die Eidgenossen für entbehrlich.

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Werbung gegen Mindestlohn vor Volksabstimmung in der Schweiz (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Nur rund 23 Prozent der wahlberechtigen Bürger stimmten für die Inititative "Für den Schutz fairer Löhne", die von den Gewerkschaften und linken Parteien getragen wurde. Sie wollten angesichts des hohen Preisniveaus in der Schweiz eine Lohnuntergrenze von 22 Franken - umgerechnet 18 Euro pro Stunde - durchsetzen. Dies wäre der höchste Mindestlohn der Welt gewesen und doppelt soviel wie in Deutschland, wo ab 2015 mindestens 8,50 Euro in der Stunde gezahlt werden müssen.

Heftiger Widerstand der Wirtschaft

Rund 330.000 Menschen oder zehn Prozent der Erwerbspersonen in der Schweiz arbeiten für einen Stundenlohn von unter 22 Franken. Obwohl Meinungsumfragen vor dem Referendum bereits eine klare Ablehnung der Initiative erwarten ließen, war die Wirtschaft gegen den Vorschlag der Gewerkschaft Sturm gelaufen. Die Unternehmen wandten sich grundsätzlich gegen einen weiteren Einschnitt in die wirtschaftsfreundliche Schweizer Gesetzgebung, die zum Beispiel kaum Kündigungsschutz kennt.

Schlappe für Regierung

Beim zweiten Thema des Referendums, der Verteidigungspolitik, erteilten die Schweizer der Regierung eine Abfuhr. 53,4 Prozent der Abstimmungsteilnehmer sagten Nein zu der vom Kabinett geplanten Anschaffung von 22 schwedischen Kampfflugzeugen für umgerechnet 2,6 Milliarden Euro.

Restriktionen für straffällige Pädophile

Große Zustimmung gab es dagegen erwartungsgemäß für die Initiative, straffällig gewordenen Pädophilen jedwede berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen auf Lebenszeit zu verbieten. Dafür stimmten bei dem Referendum 63 Prozent der Wähler. Weithin befürwortet wurde auch der Vorschlag, ein Gebot zur Gewährleistung einer medizinischen Grundversorgung einschließlich hoch qualifizierter Hausarztmedizin in der Verfassung zu verankern.

wl/djo (dpa, afp)