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Kampf gegen Frauenhandel

Sabine Ripperger20. April 2008

Die Organisation Solwodi setzt sich für Frauen ein, die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel werden. Gerade hat in Berlin die zwölfte Beratungsstelle in Deutschland eröffnet.

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Hamburger Reeperbahn
In den deutschen Rotlichtvierteln, hier die Hamburger Reeperbahn, arbeiten viele gehandelte FrauenBild: dpa

1985 gründete die katholische Schwester Lea Ackermann in Kenia eine Beratungs- und Hilfsorganisation für Frauen, die aus wirtschaftlicher Not in der Prostitution arbeiteten. Bis heute besteht Solwodi (Solidarity with Women in Distress) dort als Anlaufstelle für Frauen in Not. Auch in Deutschland kümmert sich die Organisation seit 1988 um ausländische Frauen, die im Versprechen auf Arbeit oder Heirat nach Deutschland kamen und Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel wurden. Inzwischen gibt es in der Bundesrepublik zwölf solcher Beratungsstellen, die letzte wurde kürzlich in Berlin eröffnet.

Nachtclub an der deutsch-tschechischen Grenze: - AP
Nachtclub an der deutsch-tschechischen Grenze: Osteuropäerinnen profitieren von der EU-OsterweiterungBild: AP

Etwa 700.000 Frauen werden jährlich nach Westeuropa gehandelt, berichtet die Juristin Birgit Thoma, die für die Organisation arbeitet. Nachdem viele Jahre der Frauenhandel aus Osteuropa in den Vordergrund gerückt war, habe sich mit der EU-Osterweiterung 2004 der Aufenthaltsstatus der Osteuropäerinnen geändert. Sie seien jetzt nicht mehr Illegale. Daher habe Solwodi den Schwerpunkt der Arbeit auf afrikanische Frauen gelegt, zumal man davon ausgehen könne, dass allein aus Nigeria 100.000 Frauen nach Westeuropa gehandelt wurden. Der Anteil von Migrantinnen in der deutschen Sexindustrie liegt bei 70 Prozent, und viele kommen aus Afrika. Genaue Zahlen gebe es nicht, sagt Birgit Thoma.

Täterinnen sind oft Frauen, die "Madames"

Anders als in Osteuropa ist der Frauenhandel in Afrika oft mit Heiratshandel verknüpft. Nicht große Mafiastrukturen, sondern kleine unauffälligere Netzwerke betreiben das Geschäft. "Das Besondere ist, dass wir häufig Frauen als Täterinnen haben. Das sind die sogenannten 'Madames', die vorher meist auch selbst Opfer waren." 25 Prozent der Täterinnen seien Frauen, wie das Lagebild "Menschenhandel" dokumentiere. Oft geraten die Frauen durch Voodoo-Rituale in eine besondere Abhängigkeit: "Sie werden häufig von Priestern vorher gezwungen, nicht zu sagen, wo sie hingehen und was ihnen passiert. Ansonsten geschieht nicht nur ihrer Familie etwas, sondern es kommen auch Krankheit, Tod und ein Fluch über sie."

Prostituierte - AP
Frauen aus Afrika geraten oft über eine Zwangsheirat in Europa auf die StraßeBild: AP

In Deutschland gibt es für den Schutz der Frauen zahlreiche "rechtliche Stolpersteine", wie Ex-Anwältin Thoma sagt. "Wir haben kaum Strafverfahren, da der Frauenhandel ein 'Kontrolldelikt' ist. Und inzwischen haben wir keine Razzien mehr durch das Prostitutionsgesetz." Man käme kaum mehr an die Frauen in den Bordellen heran. Etwa 30 Prozent wüssten zudem, dass sie in die Prostitution kommen, was Probleme bei der Beweisführung schaffe.

Juristische Aufwertung durch EU-Richtlinien

Juristin Thoma erinnert jedoch an die Strafrechtsreform 2005, mit der mehrere EU-Richtlinien umgesetzt wurden. Der relevante neue Straftatbestand nennt sich nun "Menschenhandel zur Form der sexuellen Ausbeutung, Arbeitshandel und Heiratshandel". Insgesamt werde der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung nun nicht mehr als Sexualdelikt, sondern als ein "Delikt gegen die körperliche Integrität und gegen die Freiheit" gewertet, erklärt Thoma. "Das ist juristisch eine Aufwertung, weil es dem Deliktcharakter Freiheitsberaubung und Gewalt mehr entspricht." Der neue Tatbestand erlaubt es Juristen, viel konkreter danach zu fragen, ob Frauen ausgebeutet wurden.

Ein zweites Problem ist der Heiratshandel, der nun auch im Strafgesetzbuch geregelt ist. Allein der Zwang zur Heirat reiche vor Gericht nicht aus. Gewalt und Drohung müssten bewiesen werden, sagt Thoma. Gleiches gälte für den Fall, dass sich eine Frau scheiden lassen will. Tritt zu Tage, dass es bei der Heirat nur um die Aufenthaltserlaubnis ging, könnten sich Frauen wegen einer Scheinehe strafbar machen. Das würden die Menschenhändler gezielt als Druckmittel einsetzen.

Oft ist es zu spät für den Asylantrag

Prostituierte wartet auf der Straße
Die rechtliche Situation für Zwangsprostituierte hat sich 2005 verbessertBild: BilderBox

Reformen wie das neue Zuwanderungsgesetz änderten nichts an der Situation, klagt Thoma. Wenn das Touristenvisum nach drei Monaten abläuft, wird der legale zum illegalen Aufenthalt. Meist können die Frauen kein Asyl mehr beantragen, weil dies direkt geschehen muss. "Ihnen droht die sofortige Abschiebung", erklärt Thoma. Werden die Frauen aufgegriffen, greift allerdings eine neue Regelung: Als Opfer von Menschenhandel haben sie eine Bedenkzeit von sechs Monaten. In dieser "Schonzeit" können sie überlegen, ob sie als Zeuginnen aussagen. "Sagen sie nicht aus, werden sie abgeschoben. Sagen sie aus, haben sie ein Aufenthaltsrecht während des Strafverfahrens", erklärt Thoma.

Auf dem EU-Afrika-Gipfel 2007 in Lissabon wurde verabredet, stärker in der Bekämpfung des Menschenhandels zusammenzuarbeiten. Eine gemeinsame Strategie wurde unterzeichnet. Daran knüpft auch Birgit Thoma gewisse Hoffnungen: "Man möchte künftig in der Strafverfolgung zusammenarbeiten, den Opferschutz und die Präventionsmaßnahmen verbessern", sagt sie. Es müsse darum gehen, die Gründe des Frauenhandels wie Armut, Perspektivlosigkeit und Diskriminierung vor Ort in den jeweiligen Ländern zu bekämpfen. "Wir müssen dahin gelangen, dass dort Bildungsangebote geschaffen werden", erklärt die Solwodi-Juristin, "und insgesamt eine bessere Lebenssituation für die Frauen hergestellt wird."