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Rache via Internet

Arne Lichtenberg25. April 2012

Die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich setzte sich im Internet gegen einen Stalker zur Wehr. Sie veröffentlichte Namen und Wohnort des Täters. Darf man das?

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Ariane Friedrich (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Pinnwand von Ariane Friedrichs Facebook-Seite ist voller Einträge. "Wer nicht mit sportlichen Leistungen von sich reden macht, der greift zu solchen Mitteln", schreibt Udo. "Liebe Ariane! Bitte kämpfen Sie mit allen Mitteln, die Ihnen zur Verfügung stehen weiter, sie sind jetzt ein Vorbild für alle Frauen und Mädchen", steht in einer Nachricht, die eine Userin mit dem Namen Simone verfasst hat. Die deutsche Hochspringerin, die auch bei den Olympischen Sommerspielen in London im Hochsprung an den Start gehen wird, steht gerade im Fokus des öffentlichen Interesses. Sie erntet Lob und Spott. Die 28-Jährige wurde Opfer einer sexuellen Belästigung. Ein Mann hatte ihr über Facebook eine obszöne Nachricht geschrieben mit einem anzüglichen Foto im Anhang. Für die Berlinerin war das der Tropfen, der das berühmte Fass zum Überlaufen brachte.

Eigenhändig an den Pranger

Sie veröffentlichte den vollständigen Namen und den Wohnort des Stalkers und zeigte den Täter an. Der Aufruhr im Internet ist seither groß. Es gibt viel Zuspruch für Friedrich, aber auch Kritik. Denn die Leistungssportlerin stellte den Täter eigenhändig an den elektronischen Pranger. Auch diese Art von Selbstjustiz ist in Deutschland aber nicht erlaubt.

Symbolbild Sexuelle Belästigung (Foto: dpa)
22 Prozent aller Frauen wurden bereits Opfer sexueller BelästigungBild: picture-alliance/dpa

Ein anderer Fall hatte vor wenigen Wochen für Wirbel gesorgt: als die Polizei nach einem Kindesmord in Emden einen 17-jährigen Verdächtigen festnahm. Der junge Mann war Opfer eines Lynchaufrufs im Internet geworden. Auch hier hatten aufgebrachte User den Namen des jungen Mannes im Internet veröffentlicht. Anschließend belagerten rund 50 Menschen stundenlang das Polizeigebäude in Emden, in dem der 17-Jährige verhört worden war. Am Ende stellte sich heraus, dass er unschuldig war - er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt Die Scham und die Bestürzung über die Vorverurteilung des Jugendlichen war entsprechend groß.

Die Polizeikommissarin müsste wissen, was zu tun ist

Viele Menschen und User zollen Ariane Friedrich Respekt für ihren Mut, die sexuelle Belästigung öffentlich gemacht zu haben, doch da Friedrich im bürgerlichen Leben eine Polizeikommissarin ist, stößt die Art und Weise auf Kontroversen. "Das könnte sehr problematisch sein. Man sollte niemanden vorschnell an den Pranger stellen", sagt deshalb auch Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Gerade die Erfahrungen in Emden hätten gezeigt, wozu Vorverurteilungen führen könnten.

Auch der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, findet, dass Friedrich einen Schritt zu weit gegangen ist. "Ich verstehe die emotionale Situation der Kollegin, trotzdem müssen wir uns an die Regeln halten. Es steht keinem Internetnutzer zu, jemand anderen an den Internetpranger zu stellen, egal was vorher stattgefunden hat", kritisiert Schulz die Vorgehensweise von Friedrich.

Freiheits- oder Geldstrafe möglich

Auch auf der Facebook-Seite der Sportlerin häufen sich mittlerweile die negativen Kommentare: "Wer sagt Ihnen oder den mitlesenden, dass der Name und der Wohnort zu dem wahren Täter gehören?" Sollte Friedrich wirklich einen Unschuldigen verleumdet haben, dann hätte die Hochspringerin Rufmord betrieben und sich der üblen Nachrede strafbar gemacht. Friedrich würden eine Freiheitsstrafe mit bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

Generell sei es ausschließlich Aufgabe der Polizei oder Staatsanwaltschaft, strafrechtliche Ermittlungen zu tätigen. Das gelte für die reale, wie auch für die digitale Welt des Internets, ließ der Bund Deutscher Kriminalbeamter deshalb extra auch noch einmal verlauten. Die Strafverfolgung darf also niemand in die eigenen Hände nehmen - das findet auch Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund. Er macht auf einen kritischen Aspekt aufmerksam: "In dieser Konstellation ist das problematisch, weil Frau Friedrich im Vorfeld über Facebook ein Posting bekommen hat mit einem Bild und mit dem Inhalt", sagt der Jurist.

André Schulz (Foto: Bund Deutscher Kriminalbeamter)
André Schulz: "Haben uns an die Regeln zu halten"Bild: Bund Deutscher Kriminalbeamter
Josef Scheuring (Foto: Gewerkschaft der Bundespolizei)
Josef Scheuring: "Niemanden vorschnell an den Pranger stellen"Bild: Gewerkschaft der Bundespolizei

Friedrich sagt nichts mehr

Da die Nachricht an Ariane Friedrich direkt gerichtet worden sei, sei sie vertraulich und falle unter das Briefgeheimnis. "Dann ist es problematisch, diese Information zu nehmen und auf Facebook zu veröffentlichen", sagt Gostomzyk. Der bloßgestellte Täter könnte jetzt eine Unterlassung von Friedrich erwirken, so der Jurist, die Erfolgsaussichten stünden dabei noch nicht einmal schlecht. Dann müsste Friedrich die Einträge auf ihrer Seite umgehend entfernen.

Ariane Friedrich will nun schweigen. Auch ihr Manager Günter Eisinger will zur Affäre nichts mehr sagen. "Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es ist ein laufendes Verfahren, und wir geben keine Kommentare mehr ab."

Olympic Park London (Foto: picturealliance)
Friedrichs Blick richtet sich nun auf London 2012Bild: picture-alliance/empics

Außerdem will die 28-Jährige sich nun verstärkt auf ihre Olympia-Vorbereitung konzentrieren. "Ariane hat schon ein paar Tage ihrer Vorbereitung durch diese ganze Angelegenheit verloren", bedauert ihr Manager. Wahrscheinlich sollte die Sportlerin einfach mal eine Internetpause einlegen.