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Deutsche Entschädigung

9. September 2011

Schon lange sollten in Serbien Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurden, entschädigt werden - auch die deutsche Minderheit. Ein entsprechendes Gesetz wird nun verabschiedet. Doch es bleiben Unklarheiten.

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Weinreben in Nahaufnahme (Foto: Marco Wolter)
Rückgabe ihres Landes in SichtBild: Marco Wolter

Im September steht ein Gesetz über Eigentumsrückgabe auf der Tagesordnung des serbischen Parlaments, das seit der demokratischen Wende vor zehn Jahren im Gespräch ist. Demnach sollen Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem kommunistischen Regime enteignet wurden, ihr Eigentum zurückerhalten oder entschädigt werden. Davon betroffen ist auch die deutsche Minderheit, die so genannten Donauschwaben.

Die damalige kommunistische Regierung in Jugoslawien hatte den Nachfahren der einstmals ausgewanderten Deutschen die Bürgerrechte und auch die jugoslawische Staatsbürgerschaft entzogen. Viele von ihnen wurden vertrieben oder kamen in Internierungslagern um. Heute leben in Serbien schätzungsweise weniger als 4000 Deutsche. Rund 400 Familien haben bisher die Rückgabe ihres Eigentums beantragt. Es handelt sich überwiegend um Immobilien und Weinberge oder Ackerland. Insgesamt wurden rund 400.000 Hektar Agrarland enteignet.

Laut Gesetzesentwurf soll das Eigentum vorzugsweise den alten Besitzern oder deren Nachkommen zurückgegeben werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine materielle Entschädigung in Form von Pfandbriefen vorgesehen. Dafür stehen zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Nach Einschätzung der Regierung in Belgrad ist mit rund 150.000 Anträgen zu rechnen.

Kritiker fürchten, dass bei dieser Antragsflut die Ansprüche der Deutschen keine Berücksichtigung finden könnten. Dafür spricht zudem, dass Ausländer in Serbien kein Ackerland besitzen dürfen. Für die nach dem Krieg vertriebenen Deutschen, denen die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, bedeutet dies, dass sie kein Recht auf Eigentumsrückgabe hätten.

Rückgabe an Deutsche unsicher

Ein Mann stößt einen überdimensionalen Paragraphen um (Foto: Fotolia)
Für die Rückgabe muss noch ein Gesetz gekippt werdenBild: Fotolia/drizzd

Wirtschaftsanalyst Dimitrije Boarov glaubt, dass Serbien bei der Eigentumsrückgabe an die vertriebenen Donauschwaben so verfahren wird wie Polen, Tschechien und die Slowakei mit den von dort nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Deutschen. Als diese Staaten Mitglied der EU werden wollten, habe Vergangenheitsbewältigung wie der Umgang mit den vertriebenen Deutschen auch zu den Punkten gehört, die der Klärung bedurften. "Jeder Staat, der Mitglied der Europäischen Union wird, hat das Recht einige Verpflichtungen zu umgehen. Selbstverständlich erfolgt dies im Einvernehmen mit der EU. Weder Tschechien noch Polen wurden gezwungen, die Rückgabe des Eigentums der vertriebenen Deutschen zu reglementieren", sagt Boarov.

Der Vorsitzende des Deutschen Volksverbands im nordserbischen Subotica, Rudolf Weiss, weist hingegen auf das ungarische und kroatische Modell hin. Dies schließe die Rückgabe des enteigneten Landes an Ausländer nämlich nicht aus. "Wenn Serbien tatsächlich der EU beitreten möchte, muss es das jetzige Gesetz ändern", fordert Weiss.

Letzte Instanz Straßburg

Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg (Foto: DW)
Im Zweifel soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidenBild: DW/ Daphne Grathwohl

Gegner der Eigentumsrückgabe an die Deutschen führen als Argument eine Vereinbarung zwischen dem damaligen jugoslawischen Präsidenten Josip Broz Tito und Bundeskanzler Willy Brandt an. Darin sei festgehalten, dass die Bundesrepublik Deutschland auf eine Forderung nach Rückgabe der enteigneten Güter verzichte. Dimitrije Boarov zweifelt an der Existenz einer solchen Vereinbarung. "Soweit ich weiß, gab es keine formelle Absprache, zumindest nicht im wahrsten Sinne des Wortes. Aber, sie ist auch im Kontext des polnischen, tschechischen und slowakischen Falles nicht wichtig", meint Boarov.

Rudolf Weiss bedauert, dass inzwischen einige der vertriebenen Deutschen von der Idee abgekommen sind, ihr Eigentum zurückzufordern. "Einige haben die Hoffnung tatsächlich aufgegeben. Aber es gibt auch welche, die ihr Eigentum zurückfordern und dementsprechend Anträge stellen werden", sagt Weiss. Der Vorsitzende des Deutschen Volksverbands denkt, dass die Rückgabe des deutschen Eigentums nur ein erster Schritt ist. Er appelliert an seine Landsleute, alle gesetzlichen Möglichkeiten in Serbien zu nutzen, damit sie sich dann bei Bedarf an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden könnten, meint Weiss. Denn der Gerichtshof habe bereits einige ähnliche Urteile zugunsten Deutscher in Rumänien gefällt.

Schätzungen zufolge beträgt der Wert des enteigneten Vermögens deutscher Vertriebener aus Ex-Jugoslawien bei bis zu 100 Milliarden Euro.

Autoren: Dinko Gruhonjic, Mirjana Dikic
Redaktion: Robert Schwartz