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Sicherheitsdebatte bleibt

4. März 2010

Das Verbot zur Vorratsdatenspeicherung erhöht die Terror-Gefahr in Deutschland. Diesen Eindruck erwecken Geheimdienste und manche Politiker. Sie sprechen von einer "Sicherheitslücke". Was ist dran an dieser Behauptung?

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Ein Telefonhörer liegt neben einem Blatt mit dem Text "Speichern ja nein" - Illustration zum Thema Vorratsdatenspeicherung (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/ dpa

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, und seine Kollegen waren noch dabei, ihr Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zu begründen, als schon die ersten Kommentare zum Besten gegeben wurden. Die einen triumphierten vor dem Gerichtsgebäude in Karlsruhe, beispielsweise die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth, die zu den knapp 35.000 Klägern gehörte. Die anderen bedauerten das Verdikt der höchsten gerichtlichen Instanz, wonach das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "nichtig" sei, also verfassungswidrig.

Bosbach ärgert sich über Daten-Löschung

Portrait-Foto von Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag (Foto: dpa)
Wolfgang Bosbach: "Daten sind für immer verloren."Bild: picture-alliance/ dpa

Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, bedauerte vor allem, dass die seit Anfang 2008 gespeicherten Daten gelöscht werden müssen. Damit gingen sie "für immer verloren, selbst zur Abwehr oder Aufklärung von schwersten Straftaten", ärgerte sich der konservative Unionspolitiker in einer ersten Reaktion.

Bei genauerem Hinschauen zeigt sich allerdings, dass beide Seiten - vermeintliche Sieger und Verlierer - mit ihren Einschätzungen zum Teil daneben liegen. Das liegt zum einen daran, dass Vorratsdatenspeicherung laut Urteil mit dem Grundgesetz unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durchaus vereinbar wäre. Zum anderen können Strafverfolger auch nach dem Urteil auf jene Verbindungsdaten zurückgreifen, die von Telekommunikations-Unternehmen für Abrechnungszwecke sowieso gespeichert werden. Das war auch schon möglich und wurde praktiziert, als es das nun kassierte Gesetz zur staatlichen Vorratsdatenspeicherung noch gar nicht gab, also vor 2008.

Staatssekretär Stadler wirft neue Frage auf

Portrait-Foto des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Max Stadler (Foto: dpa)
Max Stadler: "Es gibt keine Sicherheitslücke."Bild: picture-alliance/ dpa

Interessant ist zudem die Frage, die der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, aufwirft: Was passiert eigentlich mit Daten, die von Januar 2008 bis zum 11. März 2008 erhoben und an staatliche Behörden weitergegeben wurden? Am 11. März erließ das Bundesverfassungsgericht damals eine einstweilige Anordnung, wonach auf Vorrat gespeicherte Telekommunikationsdaten nicht mehr automatisch weitergegeben werden dürfen. Daten aus diesem Zeitraum spielen mit großer Wahrscheinlichkeit eine Rolle bei zahlreichen strafrechtlichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren.

Staatssekretär Stadler verweist auf die allgemeinen Regeln des deutschen Strafprozessrechts. Demnach sind rechtswidrig erhobene Daten nicht grundsätzlich unverwertbar und könnten eventuell für weitere Ermittlungen benutzt werden. Sollten Ermittler etwa mit Hilfe solcher Daten auf einen Zeugen gestoßen sein, der davon unabhängig eine Aussage macht, sei die im "Regelfall verwertbar", meint Stadler, der früher selbst Richter an einem Oberlandesgericht war. Da es in Deutschland kein allgemeines Beweisverwertungsverbot gebe, sei es schwer vorherzusagen, welche Auswirkungen das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auf laufende Verfahren habe, betont Stadler. (Hinweis: Das gesamte Interview mit Staatssekretär Stadler finden Sie am Textende.)

BKA-Präsident beklagt "Sicherheitslücke"

BKA-Präsident Jörg Ziercke vor einem Computer am Amtssitz seiner Behörde in Wiesbaden (Foto: AP)
Jörg Ziercke: "Wir haben eine Sicherheitslücke."Bild: AP

Von einer "Sicherheitslücke" im Anti-Terror-Kampf, wie sie auch der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, beklagt, könne keine Rede sein, sagt Freidemokrat Stadler, der in der vergangenen Legislaturperiode Obmann seiner Fraktion im parlamentarischen Geheimdienst-Untersuchungsausschuss war. Deutschland sei nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung "gut beraten", sich in die europäische Debatte zu diesem Thema einzuschalten.

Das nun für verfassungswidrig erklärte deutsche Gesetz basierte nämlich auf einer Richtlinie der Europäischen Union. EU-Justizkommissarin Viviane Reding steht der Vorratsdatenspeicherung skeptisch gegenüber und will sie im Herbst auf den Prüfstand stellen. Schon deshalb bestehe keine Eile mit einem neuen Gesetz, wie sie von BKA-Präsident Ziercke und Bundesinnenminister Thomas die Maizière angemahnt wird, sagt Stadler.

Sauerland-Gruppe: Erfolg ohne Vorratsdatenspeicherung

Als Argumentationshilfe dürfte den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung auch das vereitelte Attentat der sogenannten Sauerland-Gruppe dienen. Die gerade zu hohen Haftstrafen verurteilten Angeklagten wurden 2007 noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung festgenommen. Auslöser war offenbar der Hinweis eines US-amerikanischen Geheimdienstes. Daraufhin wurden mehrere hundert deutsche Ermittler aktiv. Das Auswerten von Telekommunikationsdaten hat natürlich auch eine wichtige Rolle gespielt - ganz ohne Vorratsdatenspeicherung.

Autor: Marcel Fürstenau

Redaktion: Kay-Alexander Scholz