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"Give the girls oder Tod"

Nicolas Martin7. Juli 2016

In Verbindung mit den sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht sind erstmals zwei Männer verurteilt worden. Junge Frauen schilderten im Prozess, was sie erlebt haben. Nicolas Martin berichtet aus Köln.

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Fotografen vor den Angeklagten, die ihr Gesicht verdecken (Foto: DW/N. Martin)
Bild: DW/N. Martin

"Erkennen Sie die Person hier im Raum?", fragt der Richter die Zeugin. Auf der Anklagebank sitzt Hussein A., 21 Jahre alt, Iraker, und hat den Blick auf die Zeugin gerichtet. "Ja" sagt die 20-jährige Zeugin. "Sind Sie sich ganz sicher?", fragt der Richter noch mal nach. Hussein A. sitzt unverändert da. "Nicht 100 Prozent sicher", erwidert sie und blickt schnell auf den Boden. Eine Szene aus dem Amtsgericht Köln.

"Es herrschte Chaos", gibt auch Oberstaatsanwalt Bastian Blaut mit Blick auf die Silvesternacht zu bedenken. Dass es nur wenige Verurteilungen gegeben habe, sei nicht der laschen Justiz anzulasten, sondern der schwierigen Beweislage. "Die Wiedererkennung ist sehr schwierig", betont Blaut in seinem Schlussplädoyer.

Ausnahmezustand Silvester

Die geladenen Zeugen - ein verlobtes Paar und eine Freundin - schauen sich das Silvester-Feuerwerk gemeinsam am Rhein an. Sie sind gerade auf dem Weg in Richtung Hotel, als zwei junge Männer auf dem Platz vor dem Dom mit den beiden Frauen ein Foto machen wollen. Der Verlobte knipst mit seinem Handy. Der Wunsch nach dem Gruppenbild - womöglich ein Ablenkungsmanöver, denn kurz darauf erscheint ein ganzer Trupp junger Männer, die die Drei voneinander trennen.

"Give the girls oder Tod", sagt der zweite Angeklagte Hassan T. dem Verlobten, berichtet der. Zuvor habe er ihm 5000 Euro geboten, um "mit meinen Begleiterinnen sexuell aktiv zu werden", so der Zeuge. Währenddessen wird seine Verlobte bereits belästigt, schildert sie: "Sie haben mich am Hintern und zwischen den Beinen angefasst." Dabei hätten sie "Fucking, Fucking" gerufen, erzählt die 26-Jährige.

Menschenmenge vor dem Kölner Dom in der Silvesternacht (Foto: picture-alliance/dpa/M. Hitij)
Unübersichtliche Lage: Menschenmenge vor dem Kölner Dom in der SilvesternachtBild: picture-alliance/dpa/M. Boehm

Neben sich im Tumult erkennt sie ihre Freundin im Schwitzkasten des Mannes, der zuvor um das Foto gebeten hatte. "Ich wurde geküsst und im Gesicht abgeleckt", beschreibt die 20-Jährige ihre Situation dem Gericht. Kurz danach gelingt es ihrer Freundin, sich aus dem Schwitzkasten zu befreien.

Die jungen Frauen flüchten zum Hotel, wo sie den Verlobten treffen. Mit den Fotos gehen sie zur Polizei. Wenige Tage später erscheinen die Bilder in mehreren Regionalzeitungen. Daraufhin stellen sich die darauf abgebildeten Männer Hussein A. und Hassan T. der Polizei und beteuern ihre Unschuld.

Schwere Beweisfindung

Gut ein halbes Jahr später sitzen Angeklagte und Zeugen im Gerichtssaal. Die beiden Frauen weinen bei der Schilderung des Tathergangs. Nach allem werden sie gefragt: Wer stand wo? Wie viele waren es genau? In welcher Beziehung standen die Angeklagten?

Am Ende gibt es nur wenige eindeutige Antworten. Ein leichtes Raunen geht durch den mit rund 30 Personen fast vollbesetzten Gerichtssaal, als der Verlobte zur Identifizierung zuerst irrtümlich auf den Dolmetscher zeigt. "Es war dunkel", sagt er zur Erklärung.

Als zentrales Beweismittel sehen die Richter die Fotos auf der Kamera des Zeugen. Darauf posieren die beiden Frauen noch entspannt mit dem jungen Iraker und dem etwas älteren Algerier. Danach sei alles schnell gegangen, berichten sie. "Die kamen immer näher und näher", erinnert sich eine der Zeuginnen.

Hussein A. auf der Anklagebank hält sich eine Pappe vor das Gesicht (Foto: DW / Nicolas Martin)
Hussein A. auf der AnklagebankBild: DW/N. Martin

Am Ende beurteilen die Richter die übereinstimmende Beschreibung der Ereignisse durch die beiden Zeuginnen als ausschlaggebend. Beide Angeklagten werden zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Hassan T. muss sich wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung verantworten.

Beim jüngeren Hussein A. sehen die Richter den Tatbestand der sexuellen Nötigung nach dem Jugendstrafrecht gegeben. Für ihn verhängte das Gericht neben der Bewährungsstrafe auch noch 80 Stunden soziale Arbeit.

Prozess mit Symbolcharakter

Wie wichtig dieser Prozess auch für die Staatsanwaltschaft war, daran ließ der Oberstaatsanwalt keinen Zweifel. Es müsse deutlich gemacht werden, dass es nicht akzeptiert würde, wenn Grundwerte wie die Gleichheit zwischen Mann und Frau nicht beachtet würden: "Wenn Frauen wie Vieh oder Waren auf dem Basar gehandelt werden, ist dass nicht hinnehmbar."

Bei der Kölner Staatsanwaltschaft gingen seit der Silvesternacht knapp 1170 Anzeigen ein, 492 davon wegen einer Sexualstraftat. Neun Männer wurden bislang verurteilt - allerdings keiner wegen eines Sexualdelikts. Noch im Mai musste eine Anklage wegen sexueller Nötigung fallen gelassen werden, weil die Zeugin den mutmaßlichen Täter im Gerichtssaal nicht identifizieren konnte.

Die Pressestelle des Amtsgerichts teilte mit, das Urteil gegen Hussein A. und Hassan T. zeige, dass die Justiz handlungsfähig sei - und das schon, bevor die jetzt vom Bundestag beschlossene Verschärfung im Sexualstrafrecht in Kraft tritt.

Ob das Urteil auch ohne den öffentlichen Druck so ausgefallen wäre, ist unklar. Auf die Frage, ob das Gericht vielleicht anders entschieden hätte, wenn die Vorfälle nicht in der Silvesternacht geschehen wären, reagierte der Pressesprecher mit Achselzucken. Auch wie die Opfer der Übergriffe das Ergebnis bewerten, bleibt offen: Nach ihren Zeugenaussagen verschwanden sie ohne Kommentar - noch vor der Verkündung des Urteils.