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Sind EU-Normen wirklich die Ursache?

5. Juli 2002

- Schwierigkeiten bei der ungarischen Fremdenpolizei

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Budapest, 5.7.2002, PESTER LLOYD, deutsch

Nicht eine Idee der Ungarn, vielmehr die strengen Bedingungen der EU-Rechtsharmionisierung stünden hinter den bekannten Schwierigkeiten bei der Visumerteilung auch für wichtige ausländische Geschäftsleute. Dies betonte die Direktorin des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft, Dr. Zsuzsanna Végh, auf einer Konferenz mit ungarischen Diplomaten. Paradoxer Weise bedeute das mit dem 1. Januar d.J. im Rahmen der Rechtsharmonisierung eingeführte neue Gesetz wesentlich mehr bürokratische Hürden auch für EU-Bürger; mit der Beseitigung dieser Hürden sei erst nach der EU-Aufnahme Ungarns zu rechnen. Darüber hinaus verzögerten technische Probleme bei der Datenübertragung die Bearbeitung; eine zügigere Erledigung der Anträge sei erst für den Herbst zu erwarten.

Wie Dr. Végh betonte, seien die nun eingeführten fremdenpolizeilichen Bestimmungen ebenso wie die Visumarten oder das Genehmigungsverfahren strikt den "Schengener" Normen der Union angepasst. Gerade auf Anraten von EU-Experten wurde zum Beispiel das Verfahren mit dem Visum für Daueraufenthalt eingeführt. Früher konnte ein Geschäftsmann einreisen und musste in Ungarn eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nun erhält er im Voraus ein Visum des Typs "D", das zu einem Jahr Aufenthalt und Erwerbstätigkeit berechtigt, ohne ein weiteres Verfahren vor Ort.

Das Problem sei jedoch, wie sie zugab, dass man dieses Visum nur im Heimatland beantragen kann - also erwartet einen Geschäftsmann aus Australien oder Kanada, der als Investor in Ungarn eingereist ist, eine herbe Enttäuschung. (...) Auch einen Deutschen, natürlich. Hinzu kommt, dass man auf das Visum zuweilen mehrere Monate warten muss.

Wie am Rande der Konferenz zu hören war, kann man in Ungarn natürlich auch in dieser Sache die berühmte Hintertür öffnen. Nachdem japanische Geschäftsleute sich gegen die monatelangen Verfahren auflehnten, konnten sie - zur allgemeinen Verwunderung - nach Interventionen ihrer Botschaft binnen Tagen eine positive Antwort auf ihre Anträge erhalten.

Frau Dr. Végh räumte auch ein, dass man zwischen einem seriösen Geschäftsmann und manch abenteuerlichen Typen differenzieren sollte - doch das Gesetz sei eben bindend. Danach sollen die Anträge für ein Dauervisum zum Zweck einer Erwerbstätigkeit binnen 60 Tagen nach ihrem Eintreffen in Budapest (!) beantwortet werden. Wie sich herausstellte, kam es zu manchen weiteren Verzögerungen, nachdem es bis heute nicht gelang, die Computersysteme des Außen- und des Innenministeriums einander anzupassen. So geschah es gerade in diesen Tagen, dass zum Erschrecken der Beamten plötzlich Tausende von Visumanträgen auf den Bildschirmen auftauchten, die bisher "unterwegs" waren...

Die Direktorin bedauert dies alles und versichert, dass ihr Amt die Anträge ausnahmslos binnen vier Wochen bearbeite. Auch, dass ab Herbst die Rechner auf vollen Touren arbeiten und keine Verzögerungen mehr verursachen würden.

Die Vorschläge von Diplomaten, dass in OECD-Ländern die Botschafter das Recht erhalten sollten, persönlich Bürgschaft für seriöse Geschäftsleute zu übernehmen, lehne das Innenministerium ab. Vor allem seit dem 11. September sei besondere Vorsicht geboten und eine - gegebenenfalls nötige - Sicherheitskontrolle könne nur in Budapest durchgeführt werden. Während übrigens zu Beginn bei jedem Antrag das Amt für Nationale Sicherheit eingeschaltet wurde, konnte man das Verfahren erleichtern, indem diese Kontrolle nur in Fällen durchgeführt wird, in denen man es für notwendig hält. Auch so wacht die EU ständig und sorgfältig über die Einhaltung der erwähnten Vorschriften

Man bemühe sich besonders um die VIPs. In Budapest stehe ihnen ein Sonderbüro zur Verfügung, außerdem gehen Beamte im Falle von größeren Firmen auch zu ihren Kunden. Für diese Lösungen gebe es Lob ebenso wie Tadel, so die Direktorin.

Wie außerdem zu erfahren war, haben die Behörden die wirklichen Sorgen mit den Pseudo-Geschäftsleuten. Nach vorliegenden Erfahrungen haben bis zu 80 Prozent derjenigen, die in Ungarn ein kleines Unternehmen gründen (das geht ohne weiteres) und danach sesshaft werden wollen, kein ausreichendes Einkommen, um ihren Aufenthalt, geschweige denn einen Gewinn zu garantieren. Entweder handle es sich also um Steuerschwindler, oder um Leute, die gar keinen - oder eben dunklen Geschäften nachgingen. Im Licht dieser Erfahrungen hat die Direktorin viel Verständnis für das - beschlossene und umstrittene - deutsche Zuwanderungsgesetz. Auch Ungarn sollte klare Prioritäten schaffen und offen sagen, welche Zuwanderer man ins Land holen möchte und welche nicht. (fp)