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Slowakei: Neues Arbeitsgesetzbuch in Kraft

2. April 2002

– Für Arbeitgeber sollen persönliche Daten von Arbeitnehmern tabu sein

https://p.dw.com/p/23FK

Bratislava, 2.4.2002, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Am Montag (1.4.) ist eine Novelle des Arbeitsgesetzbuches in Kraft getreten. Laut dieser darf man höchstens 58 Stunden pro Woche einschließlich der Überstunden arbeiten. Diese Grenze betrifft jedoch Ärzte, Chauffeure im öffentlichen Verkehr oder Angestellte im Rettungsdienst nicht. Laut der Novelle darf der Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer nicht nach seinen persönlichen Daten fragen.

Familienstand, Religion, politische Zugehörigkeit oder Angehörigkeit in Gewerkschaftsverbänden, Anzahl der Kinder oder Schwangerschaft sollen Geheimnis bleiben. Es betrifft diejenigen Professionen, bei denen die Unbescholtenheit, physische oder psychische Eignung nicht gefordert wird. So zum Beispiel werden die Angestellten in der Administrative ihrem künftigen Arbeitgeber ausschließlich einen Lebenslauf mit Angaben über fachliche Qualifikation und bisherige Praxis vorlegen.

Dieses Verfahren ist in Europa im Hinblick auf die Chancengleichheit geläufig. Arbeitgeber dürfen die Bewerber um einen Arbeitsplatz nicht ablehnen, wenn diese zum Beispiel mehrere Kinder haben. Falls die persönlichen Daten gesetzwidrig verlangt werden sollten, kann sich der Geschädigte an das Gericht wenden und so das Zweifache des Monatslohnes, den er bekommen würde, erhalten. Persönliche Daten müssen allerdings angeführt werden, wenn für die Arbeit spezifische Eignungen notwendig sind. (ykk)