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Slowakischer Nationalrat billigt Gesetz über Wahl zum Europaparlament

11. Juli 2003
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Bratislava, 10.7.2003, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Der Nationalrat der Slowakischen Republik (SR) hat das Gesetz über die Wahl zum Europaparlament gebilligt. Das Gesetz stellt die Regeln fest, unter denen die Wahl in der Slowakei stattfinden wird. Zum ersten Mal sollten die slowakischen Bürger ihre Vertreter ins Europaparlament im Juni 2004 wählen. Der Verlauf der Wahl wird im Prinzip derselbe wie der bei der Parlamentswahl ins Nationalparlament sein. Die politischen Subjekte werden ihre Kandidatenlisten maximal mit 14 Kandidaten vorlegen. Zum Euroabgeordneten kann ein Bürger der SR oder eines anderen EU-Landes gewählt werden, der spätestens am Tag der Wahl 21 Jahre alt wird und seinen ständigen Wohnsitz in der Slowakei hat. (fp)